Fragen & Antworten
An dieser Stelle werden die wichtigsten Fragen rund um die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, Brief oder Telefon. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Kommission möchte mithilfe der Geschichten von Betroffenen die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland offenlegen. Durch die Anhörungen will die Kommission Betroffenen Anerkennung entgegenbringen, ihnen vorurteilsfrei zuhören und ihnen glauben. Informationen zum Ablauf der vertraulichen Anhörungen finden Sie hier. Ziel der Kommission ist es außerdem, die Hilfe- und Unterstützungsangebote für heute erwachsene Betroffene zu verbessern. Dies betrifft neben ausreichenden Therapieangeboten auch die genügende finanzielle Ausstattung von spezialisierten Fachberatungsstellen und Selbsthilfegruppen. Die Geschichten der Betroffenen können darüber hinaus dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche heute besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.
Nach der Anmeldung für eine vertrauliche Anhörung wird das Büro der Kommission schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. In Einzelfällen kann es sein, dass Sie länger auf den Termin für Ihre Anhörung warten müssen. Generell werden Termine für vertrauliche Anhörungen zeitlich geordnet nach Eingang der Anmeldung vergeben.
Die Kommission hört Betroffene von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend an. Angehört werden Personen ab 16 Jahren (Minderjährigenschutz). Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, wie z.B. Familienangehörige, Betreuerinnen und Betreuer oder andere Vertrauenspersonen werden ebenfalls angehört. Anhörungen werden mit deutschen Staatsangehörigen durchgeführt. Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können dann angehört werden, wenn diese den Missbrauch in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR erlebt haben oder der Missbrauch durch eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit verübt wurde.
Die Anhörungen werden von zwei Personen durchgeführt. Das können Mitglieder der Kommission oder Anhörungsbeauftragte der Kommission sein.
Die Anhörungen finden in einem vertraulichen und geschützten Rahmen statt. Die Anhörungen werden von zwei Personen durchgeführt. Das können Mitglieder der Kommission oder Anhörungsbeauftragte der Kommission sein. Genaue Informationen zum Ablauf der Anhörung finden Sie hier.
Die vertrauliche Anhörung dauert rund zwei Stunden. Dabei können Sie so viele Pausen machen, wie Sie möchten und die Anhörung auch jederzeit ohne die Angabe von Gründen abbrechen.
Sie müssen Ihre Geschichte nicht beweisen. Wir nehmen ernst und stellen nicht in Frage, was Sie uns berichten. Sie allein entscheiden, was Sie der Kommission mitteilen möchten. Es ist in Ordnung, wenn Sie sich nicht an alles erinnern können oder wenn Sie bestimmte Details Ihrer Geschichte nicht berichten möchten. Auch können Sie etwas Schriftliches für die Anhörung vorbereiten und dies vortragen.
Sie können eine Vertrauensperson zur Anhörung mitbringen. Das kann eine Freundin, ein Freund oder ein Familienmitglied sein. Auf Wunsch kann Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einer Fachberatungsstelle vor, während und nach der Anhörung begleiten.
Vertrauliche Anhörungen können per Videotelefonie durchgeführt werden, vereinzelt auch am Telefon. Die Vertraulichkeit bleibt durch Sicherheitsmechanismen wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewahrt. Alternativ kann auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden. Sollte es außer der telefonischen Anhörung keine Möglichkeit zur Berichterstattung geben, kann eine Ausnahmeregelung für eine telefonische Anhörung getroffen werden.
Vertrauliche Anhörungen werden als Ergänzung per Videotelefonie durchgeführt. Die Vertraulichkeit der Anhörung bleibt weiterhin bewahrt. Das Programm für die Videotelefonie wurde von unabhängigen Prüfern zertifiziert und zusätzlich vom IT-Sicherheitsbeauftragten hinsichtlich der Datensicherheit geprüft. Besondere Sicherheitsmechanismen wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verhindern, dass Unbefugte mithören und mitschauen können. Durch diese Verschlüsselung wird gewährleistet, dass die Anhörung vollkommen anonym erfolgt. Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen, zur Umsetzung der Anhörungen und zur Anmeldemöglichkeit finden interessierte Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen hier.
Grundsätzlich finden Anhörungen nicht in privaten Räumen statt. In Einzelfällen kann aber geprüft werden, ob eine Ausnahme gemacht werden kann. Alle Anhörungen bieten einen sicheren und geschützten Rahmen. Vertrauliche Anhörungen werden an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Dies kann eine Kanzlei einer/eines Anhörungsbeauftragten oder ein für das Gespräch angemieteter Raum sein. In beiden Fällen werden Sie im Vorfeld über die Räumlichkeiten informiert. Mit Ihrer Einladung erhalten Sie neben Informationen zum Ablauf der Anhörung auch Fotos des Veranstaltungsortes. Sollten Sie nicht reisen können, können Sie uns auch einen schriftlichen Bericht zusenden. Alternativ sind auch eine telefonische Anhörung oder eine Anhörung per Videotelefonie möglich.
Die Kommission übernimmt die Reisekosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz (BRKG). Dies bedeutet konkret, dass wir die Kosten für Fahrten im Regional- und Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr sowie eine Wegstreckenentschädigung mit dem eigenen PKW im Rahmen des BRKG übernehmen. Eine Flugkostenerstattung findet nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache statt. Gleiches gilt für eine Übernachtung in einem Hotel vor oder nach der Anhörung. Auch für eine Begleitperson können die Reise- und Übernachtungskosten übernommen werden.
Es ist zu jedem Zeitpunkt möglich, von einer vertraulichen Anhörung zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die Anhörung bereits stattgefunden hat (Datenschutz). Ihre Daten fließen dann nicht in die Berichte der Kommission ein, falls dies nicht bereits geschehen ist. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an kontakt@aufarbeitungskommission.de oder rufen Sie unser Infotelefon Aufarbeitung an unter 0800 40 300 40. Die Sprechzeiten sind: montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Das Infotelefon ist ein kostenfreies und anonymes Angebot. Das bedeutet, Ihre Telefonnummer wird nicht übermittelt.
Die Kommissionsmitglieder und das Büro der Kommission behandeln Ihre Daten und Angaben vertraulich. In den Berichten der Kommission werden keine Namen genannt. Das bedeutet, dass nur den Kommissionsmitgliedern oder den Anhörungsbeauftragten, die Sie angehört haben, sowie einzelnen Mitarbeiterinnen aus dem Büro der Kommission Ihr Klarname bekannt ist. Für die Berichte werden alle Dokumente pseudonymisiert. Die Pseudonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Hierbei werden Ihr Name und andere Angaben, wie z.B. Orte, Personen oder Institutionen, durch deren Nennung auf Ihre Person oder Dritte geschlossen werden könnte, nicht erwähnt. Wenn die Kommission Ihre Worte in einem ihrer Berichte wörtlich wiedergeben möchte, wird sie dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sowie ohne Nennung Ihres Namens tun.
Nein, Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Sie können auch Kontakt über eine anonyme E-Mail-Adresse oder über eine Vertrauensperson mit uns aufnehmen. Für die Organisation Ihrer vertraulichen Anhörung ist es aber unbedingt notwendig, eine Kontaktperson für mögliche Nachfragen und Terminabsprachen anzugeben. Sie können uns auch anonym einen schriftlichen Bericht schicken, dieser fließt ebenfalls in die Arbeit und die Berichte der Kommission ein. Sollten Sie aber einen persönlichen Kontakt wünschen, bitten wir darum, uns eine Kontaktmöglichkeit mitzuteilen. Wir werden Ihre Daten zu jedem Zeitpunkt gemäß unseren Richtlinien schützen (siehe Datenschutz).
Die Kommissionsmitglieder und das Büro der Kommission behandeln Ihre Daten und Angaben vertraulich. Die Anhörungen finden in einem geschützten und sicheren Rahmen statt. Es besteht keine Anzeigepflicht, und die Kommission sichert den Betroffenen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen Vertraulichkeit zu. In Einzelfällen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer gerichtlichen Befragung der Sie anhörenden Person zu den Inhalten der Anhörung kommt. Die Sie anhörende Person kann dann die gesetzliche Pflicht haben, vor Gericht auszusagen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie von Kommissionsmitgliedern angehört werden. Darüber hinaus kann das Büro der Kommission in Einzelfällen verpflichtet sein, schriftliche Unterlagen oder Audiodateien an andere Behörden (namentlich Staatsanwaltschaften und Strafgerichte) herauszugeben. Sollten die Mitglieder der Kommission, deren Anhörungsbeauftragte oder die Mitarbeiterinnen im Büro der Kommission allerdings von akuten Kindeswohlgefährdungen oder geplanten Straftaten erfahren, greift das Handlungskonzept der Kommission zum Umgang mit akuten Kindeswohlgefährdungen. Anhand der Informationen, auch unter Heranziehung der berichtenden Person, ist in Zweifelsfällen von der Kommission zwischen Vertraulichkeit und Kinderschutz abzuwägen. In einem mehrstufigen Prozess wird sorgfältig abgewogen und verantwortlich entschieden, ob die Informationen an das Jugendamt oder die Polizei übermittelt werden müssen.
Die Kommission veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Berichte über ihre Arbeit und ihre Erkenntnisse. Die Auswertung der Angaben aus den Anhörungen erfolgt auch mithilfe von wissenschaftlichen Instituten. In verschiedenen Forschungsprojekten wird zu bestimmten Fragestellungen geforscht. Die Kommission hat neben zahlreichen Fallstudien sowohl einen Zwischenbericht als auch einen Bilanzbericht vorgelegt. Im Januar 2022 hat sie die Webseite „Geschichten, die zählen“ veröffentlicht. Auf diesem Portal sind mehr als 100 pseudonymisierte Berichte von Betroffenen zu finden. Das Portal soll ständig erweitert werden. Im Dezember 2019 hat sie die Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen herausgegeben. Darüber hinaus veröffentlicht die Kommission Meldungen zu Veranstaltungen auf ihrer Internetseite und informiert auch über ihren Twitter-Kanal. Die Geschichten aus den vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten stehen dabei immer im Mittelpunkt. Die Erhebung und Speicherung der Daten dienen ausschließlich dem Zweck, die Auswertung der Berichte und die Berichterstattung zu sexuellem Kindesmissbrauch zu ermöglichen (siehe Datenschutz). Eine Weitergabe der Daten an wissenschaftliche Institute erfolgt ausnahmslos erst nach der Pseudonymisierung Ihres Berichts. Die Pseudonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Hierbei werden Ihr Name und andere Angaben, wie z.B. Orte, Personen oder Institutionen, durch deren Nennung auf Ihre Person oder Dritte geschlossen werden könnte, nicht erwähnt. Die Kommission veröffentlicht Zitate und Geschichten ausschließlich nach vorherigem Einverständnis der Betroffenen und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Die Berichte der Kommission enthalten neben der Auswertung auch daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen an Akteure aus der Politik sowie die gesamte Gesellschaft.
Es ist jederzeit möglich die Einwilligung für die Verwendung Ihrer Daten wieder zurückzuziehen. Ihre Daten fließen dann nicht in die Berichte der Kommission ein, falls dies nicht bereits geschehen ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:
Susanne Fasholz-Seidel
Referatsleiterin, Referat Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Postadresse:
Postfach 110129
10831 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18555-1559
E-Mail: kontakt@aufarbeitungskommission.de
Der Prozess der Aufarbeitung betrifft uns alle. Die Gesellschaft muss sich damit auseinandersetzen, dass sie in der Vergangenheit unwissend war oder vielfach weggesehen und geschwiegen hat. Länder wie Irland, Australien oder Kanada setzen sich schon seit mehr als 20 Jahren mit der Aufarbeitung von systematischem Kindesmissbrauch in Institutionen auseinander und haben unabhängige Kommissionen eingerichtet. Die Einrichtung einer Kommission war jahrelang eine zentrale Forderung von Betroffenengruppen. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 berufen. Ihre Laufzeit war zunächst bis zum 31. März 2019 begrenzt. Am 12. Dezember 2018 wurde sie durch das Bundeskabinett um weitere fünf Jahre, bis Ende 2023, verlängert. Die Kommission untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland. Sie ist international die erste Kommission, die möglichst viele Bereiche beleuchten will, also z.B. Missbrauch in der Familie, im sozialen Nahfeld, durch Fremdtäter oder -täterinnen, im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung, im Sport, in Schulen und Internaten oder an Menschen mit Behinderung. Die Kommission möchte dazu beitragen, dass das Unrecht und Leid anerkannt werden, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs widerfahren ist. Die Erkenntnisse aus den Anhörungen und schriftlichen Berichten sollen auch dazu dienen, Kinder und Jugendliche in Zukunft besser vor Missbrauch zu schützen.
Die Kommission besteht aus sieben ehrenamtlichen Kommissionsmitgliedern. Die Mitglieder der Kommission sind:
• Prof. Dr. Silke Gahleitner, Psychotherapeutin und Sozialarbeiterin
• Prof. Dr. Julia Gebrande , Professorin für Soziale Arbeit
• Ulrike Hoffmann, Pflegefachkraft und Sozialwissenschaftlerin
• Matthias Katsch, Philosoph, Managementtrainer und Berater
• Prof. Dr. Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftlerin
• Prof. Dr. Heiner Keupp, Sozialpsychologe
• Prof. Dr. Stephan Rixen, Professor für Öffentliches Recht
Vertreterinnen und Vertreter des Betroffenenrates sowie das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, und die Leiterin des Arbeitsstabs des Unabhängigen Beauftragten, Dr. Manuela Stötzel, nehmen regelmäßig an den Kommissionssitzungen und Veranstaltungen teil. Die Kommission wird darüber hinaus durch ein eigenes Büro unterstützt, derzeit arbeiten dort neun Mitarbeiterinnen.
Die Kommission soll Ausmaß, Art, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR untersuchen, z.B. in Institutionen, in der Familie und im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder -täterinnen und im organisierten/rituellen Kontext. Sie soll Strukturen und Bedingungen benennen, die in der Vergangenheit Missbrauch ermöglicht und Aufarbeitung verhindert haben. Darüber hinaus hat die Kommission die Aufgabe, notwendigen Forschungsbedarf zu identifizieren und diesen voranzutreiben.
Die Kommission hat zum Ziel, die Dimension von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR aufzuzeigen. Gleichzeitig möchte sie eine breite politische und gesellschaftliche Debatte für einen besseren Kinderschutz anstoßen. Die Kommission möchte Betroffenen das Sprechen ermöglichen, jenseits von Gerichtssälen und Therapieräumen. Die Kommission möchte darüber hinaus Wege der gesellschaftlichen Anerkennung des Leids und Unrechts an Betroffenen aufzeigen.
Die Kommission kann keine finanziellen Leistungen oder Sachleistungen erbringen (wie Entschädigungszahlungen oder Zahlungen für juristische Beratung und Unterstützung, Therapien, Unterstützung von Kunst- oder Buchprojekten oder eine finanzielle Beteiligung daran). Im Rahmen der Teilnahme an einer vertraulichen Anhörung werden die Reisekosten, auch für eine Begleitperson, übernommen. Anträge auf Entschädigung können bei Vorliegen der Voraussetzungen beim Fonds Sexueller Missbrauch, bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe oder über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt werden.
Die Kommissionsmitglieder und die Anhörungsbeauftragten nehmen keine Rechts- oder Einzelfallberatungen vor. Sie schalten sich nicht in individuelle Rechtsverfahren ein. Sie können auch keine Gutachten für Betroffene verfassen.