Beauftragung der Kommission
Hier erfahren Sie mehr über die Beauftragung der Kommission. In der Beauftragung werden unter anderem Ziele und Aufgaben der Kommission festgelegt, Ausführungen zu der Unabhängigkeit der Kommission und deren Mitglieder gemacht und die Anhörungs- und Untersuchungsformate genannt. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs die Berichterstattung der Kommission sowie Fragen der Finanzierung und Organisation beschrieben.
Historie
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Die Grundlage dafür war ein Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015. Die Einrichtung einer Kommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, war seit Jahren eine zentrale Forderung von Betroffenen und anderen Expertinnen und Experten.
Die Arbeit der Kommission war zunächst bis zum 31. März 2019 begrenzt. Am 12. Dezember 2018 wurde sie durch das Bundeskabinett um weitere fünf Jahre, bis Ende 2023, verlängert.
Ziele und Aufgaben
• Die Kommission soll Tatsachen offenlegen, Verantwortlichkeiten identifizieren und Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen.
Anhörungs- und Untersuchungsformate
Der Kommission stehen im Wesentlichen folgende Anhörungs- und Untersuchungsformate zur Verfügung:
Berichterstattung
Die Kommission informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über ihre Arbeit. Sie hat bereits einen Bilanzbericht veröffentlicht und plant einen weiteren Bericht im Laufe der aktuellen Legislaturperiode.
Geschäftsordnung
Die Kommission hat auf der Grundlage ihrer Beauftragung durch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 29. Juni 2022 eine Geschäftsordnung beschlossen.
Ausführungen im Koalitionsvertrag zu Aufarbeitung und der Zukunft der Kommission
Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Weiterführung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie ein verstärktes Engagement in Bezug auf die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen in Aussicht gestellt.
Konkret heißt es darin: