Schriftlicher Bericht

Was ist ein schriftlicher Bericht?

Betroffene oder andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sexuellen Kindesmissbrauchs haben neben den persönlichen Gesprächen in vertraulichen Anhörungen die Möglichkeit, ihre Geschichte aufzuschreiben und der Kommission als E-Mail oder Brief zuzuschicken (siehe Vertrauliche Anhörung). Die Kommission behandelt die Geschichten vertraulich. In pseudonymisierter Form werden sie von der Kommission ausgewertet und fließen in ihre eigenen Berichte ein.