Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist bemüht, das Online-Angebot www.aufarbeitungskommission.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Für diese Webseite wurde eine Bewertung der Barrierefreiheit durch eine BITV-Prüfstelle durchgeführt.
Die stichprobenartig getesteten Seiten wurden als nicht BITV-konform bewertet.
Etwaige neu gemeldete Mängel werden wir schnellstmöglich beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.01.2024 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.02.2024 überprüft.
Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.aufarbeitungskommission.de auffallen, können Sie sich an das Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wenden:
Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18555 – 1559
Fax: +49 (0)30 18555 – 4 1559
E-Mail: barrierefreiheit@aufarbeitungskommission.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.aufarbeitungskommission.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de