Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Seit 2016 untersucht die Kommission Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Im Video erklären wir unsere Arbeit.
Ihre Geschichte – von sexueller Gewalt berichten
Sie sind von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen und möchten darüber berichten? Betroffene können sich der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in einer vertraulichen Anhörung – auch im Videoformat – oder in einem schriftlichen Bericht mitteilen. Dabei zählt jede Geschichte.
Aktuelle Meldungen
Aufrufkampagne für Menschen mit Behinderungen gestartet
14.09. 2026 – Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat eine Aufrufkampagne gestartet, die sich an Menschen mit Behinderungen richtet. Mit der Botschaft „Offen für deine Geschichte“ werden sie dazu eingeladen, der Kommission über sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend zu berichten. Auch Angehörige und Fachkräfte können der Kommission berichten.
Aufarbeitungskommission beim Kinderschutzfachtag in Thüringen
Erfurt, 29.08.2026 – Unter dem Titel „Verantwortung übernehmen! Aufarbeitung und Betroffenenbeteiligung nach Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugend“ kamen rund 230 Personen aus Praxis und Institutionen zusammen, um sich zu Kinderschutz auszutauschen. Unsere Kommissionsmitglieder Julia Gebrande und Heiner Keupp stellten die Empfehlungen zur Aufarbeitung und Standards der Betroffenenbeteiligung vor.
Betroffene bei der Akteneinsicht unterstützen
Berlin, 15.07.2026 – Die Aufarbeitungskommission des Bundes hat einen Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an Betroffene und gibt praktische Hinweise, wie sie Akten finden und einsehen können.
Themen & Erkenntnisse zu sexuellem Kindesmissbrauch
Die Geschichten von betroffenen Menschen bilden den Kern der Arbeit der Kommission. Auf dieser Grundlage veröffentlicht sie regelmäßig Erkenntnisse zu einzelnen Themenschwerpunkten. In alle Veröffentlichungen fließen die Berichte der Betroffenen ein.













