Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Seit 2016 untersucht die Kommission Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Im Video erklären wir unsere Arbeit.
Ihre Geschichte – von sexueller Gewalt berichten
Sie sind von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen und möchten darüber berichten? Betroffene können sich der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in einer vertraulichen Anhörung – auch im Videoformat – oder in einem schriftlichen Bericht mitteilen. Dabei zählt jede Geschichte.
Aktuelle Meldungen
Statement zum Stopp des Fonds sexueller Missbrauch
04.07.2025 – Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kritisiert die Entscheidung des Bundesfamilienministeriums, die Antragstellung für Mittel aus dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) rückwirkend zu stoppen, scharf. Der Fonds Sexueller Missbrauch hatte am 24. Juni bekannt gegeben, dass in den letzten Wochen so viele Anträge in der Geschäftsstelle eingegangen seien, dass die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichten, um alle eingegangenen Anträge zu bewilligen. Aus diesem Grund könnten Erstanträge ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden.
Aufarbeitungskommission erhält gesetzliche Grundlage
01.07.2025 – Heute tritt das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ in Kraft. Damit werden die Arbeit der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und des Betroffenenrates langfristig gesichert. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verbessern und die Aufarbeitung in Deutschland vorantreiben.
Aufarbeitungskommission fordert Gedenkveranstaltung und Rente für ehemalige Heimkinder
24.06.2025 – Nach dem 6. Öffentlichen Hearing zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Heimerziehung fordert die Aufarbeitungskommission des Bundes konkrete Anerkennungsleistungen für ehemalige Heimkinder, die von multiplen Gewaltformen betroffen waren. Bei einer Gedenkveranstaltung im Bundestag sollen Staat, Kirchen und Zivilgesellschaft die Verbrechen anerkennen, die Betroffene seit 1945 in Heimen in Ost- und Westdeutschland erleben mussten. Außerdem soll Menschen mit Heimerfahrung, die von Gewalt betroffen waren, mit einer Zusatzrente Anerkennung gezollt und ein würdevolles Leben im Alter ermöglicht werden.
Themen & Erkenntnisse zu sexuellem Kindesmissbrauch
Die Geschichten von betroffenen Menschen bilden den Kern der Arbeit der Kommission. Auf dieser Grundlage veröffentlicht sie regelmäßig Erkenntnisse zu einzelnen Themenschwerpunkten. In alle Veröffentlichungen fließen die Berichte der Betroffenen ein.