Grafik zwei Anführungszeichen in weiß und blau

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

Wir möchten unsere Webseite verbessern. Sie können uns helfen, indem Sie unseren kurzen Fragebogen ausfüllen.

6. Öffentliches Hearing

Sexueller Kindesmissbrauch in der Heimerziehung

Cover der Publikation "Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt": Blauer Hintergrund, Logo "Dialogprozess", Illustration mehrfarbige Schnüre

Standards zur Betroffenenbeteiligung in Institutionen

Publikation nach zweijährigem Dialogprozess mit Betroffenen und Aufarbeitenden vorgelegt

Cover der Studie zu Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend

Elternschaft nach sexueller Gewalt

Was bedeutet es, nach sexueller Gewalt in der Kindheit selbst Kinder zu haben und elterliche Verantwortung zu tragen? Die Studie leistet einen Beitrag zur Unterstützung Betroffener sowie zu Aufarbeitung und Prävention.

Gruppenfoto der Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs UKASKM - aufgenommen in der Akademie der Kuenste in Berlin, 24.06.2024.

Aufarbeitungskommission erhält gesetzliche Grundlage

Einstimmig hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ beschlossen.

Foto aus einer Anhörungssituation: Julia Gebrande schaut mit freundlichem Gesicht eine Person an, die mit dem Rücken zur Fotografin sitzt. Auf dem Bild ist ein "Play"-Button.

Wie funktioniert eine Anhörung?

Muss ich alles erzählen? Wie werden meine Daten geschützt? Werde ich diskriminierungssensibel behandelt? Der neue Erklärfilm der Kommission gibt Antworten.

Rechtliche Aspekte der Aufarbeitung

Die gesammelten Beiträge beschäftigen sich mit Rechtsfragen, die sich regelmäßig in Aufarbeitungsprozessen stellen.

Kerstin Claus, Ulrike Hoffmann und Julia Gebrande mit Ernennungsurkunden und Blumenstrauß

Neue Vorsitzende der Kommission

Prof. Dr. Julia Gebrande wurde von der Unabhängigen Beauftragten Kerstin Claus zur neuen Vorsitzenden ernannt, Dr. Ulrike Hoffmann ist neues Kommissionsmitglied

Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas

Kommission ruft Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen auf, von ihren Erfahrungen zu berichten

Neue Besetzung der Aufarbeitungskommission

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat zwei neue Mitglieder für die Kommission benannt.

Manche Geschichten verändern alles. Jede davon zählt.

Auf unserem Portal berichten Betroffene über das erlebte Unrecht und die Folgen des Missbrauchs, aber auch über Hilfe in der Kindheit und über Wege, das Geschehene zu bewältigen.

Eine erwachsene Frau trägt auf dem Rücken einen Schulranzen

Waren Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend sexueller Gewalt in der Schule ausgesetzt?

Erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungen!

Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Seit 2016 untersucht die Kommission Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Im Video erklären wir unsere Arbeit.

Ihre Geschichte – von sexueller Gewalt berichten

Sie sind von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen und möchten darüber berichten? Betroffene können sich der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in einer vertraulichen Anhörung – auch im Videoformat – oder in einem schriftlichen Bericht mitteilen. Dabei zählt jede Geschichte.


Aktuelle Meldungen


Statement zum Stopp des Fonds sexueller Missbrauch

04.07.2025 – Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kritisiert die Entscheidung des Bundesfamilienministeriums, die Antragstellung für Mittel aus dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) rückwirkend zu stoppen, scharf. Der Fonds Sexueller Missbrauch hatte am 24. Juni bekannt gegeben, dass in den letzten Wochen so viele Anträge in der Geschäftsstelle eingegangen seien, dass die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichten, um alle eingegangenen Anträge zu bewilligen. Aus diesem Grund könnten Erstanträge ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden.

Aufarbeitungskommission erhält gesetzliche Grundlage

01.07.2025 – Heute tritt das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ in Kraft. Damit werden die Arbeit der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und des Betroffenenrates langfristig gesichert. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verbessern und die Aufarbeitung in Deutschland vorantreiben.

Aufarbeitungskommission fordert Gedenkveranstaltung und Rente für ehemalige Heimkinder

24.06.2025 – Nach dem 6. Öffentlichen Hearing zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Heimerziehung fordert die Aufarbeitungskommission des Bundes konkrete Anerkennungsleistungen für ehemalige Heimkinder, die von multiplen Gewaltformen betroffen waren. Bei einer Gedenkveranstaltung im Bundestag sollen Staat, Kirchen und Zivilgesellschaft die Verbrechen anerkennen, die Betroffene seit 1945 in Heimen in Ost- und Westdeutschland erleben mussten. Außerdem soll Menschen mit Heimerfahrung, die von Gewalt betroffen waren, mit einer Zusatzrente Anerkennung gezollt und ein würdevolles Leben im Alter ermöglicht werden.

Themen & Erkenntnisse zu sexuellem Kindesmissbrauch

Die Geschichten von betroffenen Menschen bilden den Kern der Arbeit der Kommission. Auf dieser Grundlage veröffentlicht sie regelmäßig Erkenntnisse zu einzelnen Themenschwerpunkten. In alle Veröffentlichungen fließen die Berichte der Betroffenen ein.


Aktuelle Zahlen


Link zu Schriftlicher Bericht

810

schriftliche Berichte

Link zu Vertrauliche Anhörung

2.130

vertrauliche Anhörungen

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Wir wollen unsere Webseite verbessern. Helfen Sie uns, indem Sie an unserer Umfrage teilnehmen. Dauer: nur 5-10 Minuten.