Über uns

Erfahren Sie, wie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindsmissbrauchs arbeitet, was ihre Aufgaben und Ziele sind, wer zu den Mitgliedern der Kommission gehört, mit wem die Kommission zusammenarbeitet und an welchen Themen sie forscht.

Aufgaben

Die Kommission untersucht sämtliche Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ab 1949. Dazu zählt z.B. sexuelle Gewalt in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter*innen oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Mit Institutionen sind alle Einrichtungen gemeint, in denen sich Kinder und Jugendliche während sie aufwachsen aufhalten können, z.B. Schule, Sportverein oder Einrichtungen der Kirchen.

Ziele

Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden, sollen die Möglichkeit erhalten, auch nach Jahren über das erlebte Unrecht zu sprechen oder schriftlich davon zu berichten. Dadurch sollen sie die Erfahrung machen können, dass ihr Leid anerkannt wird. Auch wenn die Taten strafrechtlich oft verjährt sind, können die Folgen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Leben der Betroffenen auch viele Jahre später noch spürbar sein. Darum ist die Möglichkeit sich mitzuteilen wichtig.

Wir haben als Betroffene lange in Deutschland um eine Aufarbeitungskommission gekämpft. Die Geschichten der Betroffenen werden etwas bewirken.
Matthias Katsch, Mitglied der Kommission

Wie ist die Kommission organisiert?

Mitglieder der Kommission

Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Sie sind Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen.

Anhörungsbeauftragte

Die Kommission wird von 23 Anhörungsbeauftragten in ganz Deutschland unterstützt, die vertrauliche Anhörungen durchführen.

Gruppenfoto Aufarbeitungskommission. In der vorderen Reihe stehen drei Frauen, in der hinteren eine Frau und drei Männer.
Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Büro der Kommission

Die Kommission wird durch ein Büro unterstützt. Die Mitarbeitenden des Büros begleiten und beraten die Kommission bei ihrer Arbeit in den Bereichen Justiz, Politik, Wissenschaft, Verwaltung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Unabhängige Beauftragte

Die Kommission ist organisatorisch bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, angesiedelt. Ihr Vorgänger in diesem Amt, Johannes-Wilhelm Rörig, hat die Kommission 2016 eingesetzt. Grundlage dafür waren ein Beschluss des Deutschen Bundestages aber auch die langjährige Forderung von Betroffenen nach einer Kommission, die sexuellen Kindesmissbrauch unabhängig untersucht.

Wie arbeitet die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindsmissbrauchs?

Für die Arbeit der Kommission sind die Geschichten betroffener Menschen zentral. Die Mitglieder der Kommission hören ihnen zu oder lesen, was sie ihnen schreiben. Damit wollen sie Betroffenen und anderen Zeitzeug*innen wie Eltern, sonstigen Verwandten, Freund*innen oder Lehrkräften die Möglichkeit geben, sich jenseits von Therapieräumen, Institutionen oder Gerichtssälen mitzuteilen, auch wenn das erlebte Unrecht schon verjährt ist.

Es gibt verschiedene Formate, mit denen die Kommission die unterschiedlichen Bereiche sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht:

  • Vertrauliche Anhörungen von Betroffenen sowie Zeitzeug*innen, bundesweit und dezentral
  • Auswertung schriftlicher Berichte von Betroffenen und Zeitzeug*innen
  • Öffentliche Hearings zu Schwerpunktthemen
  • Gespräche mit Expert*innen und Fachveranstaltungen
  • Fallstudien und Expertisen
  • Forschungsprojekte

Betroffenenbeteiligung

Die Geschichten betroffener Menschen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen sind für die Arbeit der Kommission zentral. Über die Anhörungen und Berichte hinaus beteiligen sich Betroffene auch an anderen Formaten der Aufarbeitung.

Forschung

Einzelne Mitglieder der Kommission forschen zu bestimmten Bereichen sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Kommission gibt aber auch Studien an andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Auftrag.

Warum gibt es die Kommission?

Historie & Beauftragung

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde am 26. Januar 2016 vom damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Die Grundlage dafür war ein Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015. Die Einrichtung einer Kommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, war seit Jahren eine zentrale Forderung von Betroffenen und anderen Expertinnen und Experten.

Die Arbeit der Kommission war zunächst bis zum 31. März 2019 begrenzt. Im Dezember 2018 wurde sie durch das Bundeskabinett das erste Mal bis Ende 2023 verlängert. Die zweite Verlängerung wurde im November 2023 beschlossen. Damit ist die Arbeit der Kommission um weitere zwei Jahre bis Ende 2025 sichergestellt.

Hier erfahren Sie mehr über die Beauftragung der Kommission.

Wer berichtet der Kommission?

Zur Grafik rechts „Verteilung Betroffene, Angehörige, Zeitzeugen“:
2.038 vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte wurden im Juli 2023 ausgewertet. Davon stammen die meisten ( 92%) von Betroffenen. Aber auch Angehörige (5%) sowie Zeitzeug*innen (3%) haben der Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch berichtet.

Kreisdiagramm zu "Verteilung Betroffene, Angehörige, Zeitzeugen": Der größte Kreis/92%/1867/Betroffene, darunter ein kleinerer Kreis/5%/110/Angehörige, darunter ein kleinerer Kreis/3%/61/Zeitzeugen
Grafik zur Verteilung der Berichte, Stand: Juli 2023