Vertrauliche Anhörung

Was ist eine vertrauliche Anhörung?

Im Zentrum der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stehen die vertraulichen Anhörungen von Betroffenen. Diese finden in einem sicheren und geschützten Rahmen statt und dauern ca. zwei Stunden. Die Anhörungen werden von zwei Mitgliedern der Kommission oder durch Anhörungsbeauftragte durchgeführt. Während der Anhörung entscheiden allein die Anzuhörenden, was sie sagen möchten und was nicht. Es gibt kein Richtig und kein Falsch. Alles, was erzählt wird, wird vertraulich behandelt und fließt ohne Nennung von Namen und Orten in die Berichte der Kommission ein.

Wer kann an einer Anhörung teilnehmen?

An einer Anhörung können Betroffene, Angehörige oder Zeitzeug*innen ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen.

Gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung vor, während und nach der Anhörung?

Zur Anhörung können ein Freund oder eine Freundin, ein Familienmitglied oder eine andere Person zur Unterstützung mitgebracht werden. Ausgewählte Fachberatungsstellen bieten bei Bedarf vor, während und nach der Anhörung psychosoziale Unterstützung an. Die Anhörung kann jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, beendet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf und zur Dokumentation der vertraulichen Anhörung.