Rechtliche Grundlage der Kommission
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird bei der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen eingerichtet. Sie besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden von der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen für die Dauer von fünf Jahren berufen.
Geschichte
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Die Grundlage dafür war ein Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015. Die Einrichtung einer Kommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, war seit Jahren eine zentrale Forderung von Betroffenen und anderen Expert*innen. Die Arbeit der Kommission war zunächst befristet und wurde mehrfach verlängert. Mit dem 2025 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde die Arbeit der Kommission verstetigt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Ziele und Aufgaben
• Die Kommission soll Tatsachen offenlegen, Verantwortlichkeiten identifizieren und Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen.
Anhörungs- und Untersuchungsformate
Der Kommission stehen im Wesentlichen folgende Anhörungs- und Untersuchungsformate zur Verfügung:
Berichterstattung
Die Kommission informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über ihre Arbeit. Sie hat bereits einen Bilanzbericht veröffentlicht. Im Januar 2024 veröffentlichte sie einen Tätigkeitsbericht. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission erstellt in jeder Legislaturperiode mindestens einen eigenständigen Bericht für den Deutschen Bundestag. Der Bericht enthält Angaben zum Fortschritt der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung in Deutschland und Empfehlungen zu erforderlichen Maßnahmen.
Geschäftsordnung
Die Kommission hat eine Geschäftsordnung beschlossen.
Ausführungen im Koalitionsvertrag zu Aufarbeitung und der Zukunft der Kommission
Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode dazu bekannt, das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eng zu begleiten. Dabei solle mit den Bundesländern, Trägern und Einrichtungen zusammen gearbeitet werden. Insbesondere solle das Akteneinsichtsrecht und die „Pflicht der Institutionen zur Aufarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten“ (Z. 3191ff) in den Blick genommen werden. Weiter heißt es: „Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.“ Der Fonds sexueller Missbrauch solle fortgeführt sowie eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etabliert werden, um interdisziplinäre Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erfahren haben, zu schaffen.