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Rechte und Pflichten: Aufarbeitungsprozesse in Institutionen

Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

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Mit den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs liegen erstmals übergreifende Kriterien für eine gelingende Aufarbeitung in Institutionen vor. Gleichzeitig dienen sie als Orientierung für Betroffene, die Aufarbeitung fordern. Institutionen, die den Kinderschutz ernst nehmen, haben die Pflicht, sich der Aufarbeitung der eigenen Gewaltgeschichte zu stellen und damit Verantwortung für vergangenes Unrecht zu übernehmen.

Die Empfehlungen behandeln Fragestellungen wie: Was ist Aufarbeitung? Wie muss das Aufarbeitungsteam zusammengesetzt sein? Welche Rechtsfragen müssen bedacht werden? Was muss bei der Pressearbeit beachtet werden? Welche Formate der Anerkennung sind denkbar? Wie können Prävention und Schutz von Kindern nach der Aufarbeitung gestärkt werden?

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Datum: 03.12.2019
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Heime, Kirche, Publikation, Sport