Eröffnung, Prof. Dr. Sabine Andresen
Tagung „Was ist Aufarbeitung: Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung in Institutionen“
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat am 3. Dezember 2019 im Rahmen einer Tagung in Berlin Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen vorgestellt.
Die Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Sabine Andresen, eröffnete die Tagung. In ihrem Statement erläuterte sie, was Aufarbeitung bedeutet und in welcher Weise Betroffene in den Prozess miteinbezogen werden müssen. In einem Aufarbeitungsprozess gibt es für die Akteure Rechte und Pflichten: Betroffene haben das Recht auf Aufarbeitung und die Aufklärung des Unrechts in der Vergangenheit. Institutionen und deren Verantwortliche haben die Pflicht zur Aufarbeitung.
Mit den Empfehlungen liegen erstmals übergreifende Kriterien für eine gelingende Aufarbeitung in Institutionen vor.
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