Kirchen und sexueller Kindesmissbrauch
Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen berichten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs von sexueller Gewalt, aber auch von Vertuschung und Schweigen innerhalb der evangelischen und katholischen Kirche.
Der lange Weg der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen und katholischen Kirche
Im Zusammenhang mit dem sogenannten Missbrauchsskandal im Jahr 2010 wurden die Stimmen Betroffener der katholischen Kirche erstmals in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen. Für die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland war dies ein entscheidendes Ereignis. Seither finden Betroffene immer mehr Gehör – auch aus der evangelischen Kirche.
Die beiden großen Kirchen unterscheiden sich sowohl in den Tatorten als auch in den Gelegenheitsstrukturen, die den Missbrauch ermöglichen.
Wie viele Personen berichteten der Kommission von sexuellem Kindesmissbrauch in den Kirchen?
109 Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen haben sich bisher bei der Kommission gemeldet und über die Erfahrung von sexuellem Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit den Kirchen berichtet (Stand Juni 2020). 28 Personen berichteten in einer vertraulichen Anhörung über sexuelle Gewalt in der evangelischen Kirche und 15 teilten sich in einem schriftlichen Bericht mit. Aus dem dem Kontext katholische Kirche vertrauten sich 43 Personen in einer Anhörung an und 23 in einem Bericht.
Das ist keine Aufarbeitung, das ist auch kein Wille zur Aufarbeitung. Das ist einfach nur der Versuch,
möglichst nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen, was Mitarbeiter der Kirche Menschen angetan haben.
Die Erkenntnisse der Kommission zum Schwerpunkt Kirchen
Sexueller Kindesmissbrauch in der evangelischen und katholischen Kirche war einer der Schwerpunkte der ersten Laufzeit der Kommission. Die Thematik wird auch in der zweiten Laufzeit fortgesetzt. Die bisherigen Erkenntnisse aus den vertraulichen Anhörungen, schriftlichen Berichten, Werkstattgesprächen und dem öffentlichen Hearing hat die Kommission in verschiedener Form veröffentlicht.
Fallstudie
Die Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch im Kontext der evangelischen und katholischen Kirche“ enthält eine Auswertung von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten von Betroffenen.
Zur FallstudieEmpfehlungen
Mit den Empfehlungen der Kommission liegen erstmals übergreifende Kriterien für eine gelingende Aufarbeitung in Institutionen vor. Diese bieten auch eine Orientierung für Betroffene für den eigenen Aufarbeitungsprozess.
Zum EmpfehlungspapierBilanzbericht
Im April 2019 hat die Kommission den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit vorgelegt und darin auch Erkenntnisse zu den Kirchen veröffentlicht.
Zum BilanzberichtÖffentliches Hearing
Das 3. Öffentliche Hearing der Kommission zum Thema „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ fand im Juni 2018 in Berlin statt.
Zur Meldung
Stellungnahme zu den Ergebnissen der „MHG-Studie“
Die Kommission fordert eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung in der katholischen Kirche.
Zur StellungnahmeStellungnahme zur Erklärung der Bischöfe auf die „MHG-Studie“
Die Kommission kritisiert die deutschen Bischöfe für ihre Reaktion auf die Studienergebnisse und fordert einen anderen Umgang mit Betroffenen.
Zur StellungnahmeStellungnahme zur Aufarbeitung in der evangelischen Kirche
Anlässlich der Synode in Würzburg im November 2018 weist die Kommission die evangelische Kirche auf ihre Verantwortung zur Aufarbeitung hin.
Zur StellungnahmeWerkstattgespräche
Die Kommission hat bisher zwei Werkstattgespräche zum Schwerpunktthema Kirchen durchgeführt:
