Vertrauliche Anhörung – Über sexuellen Kindesmissbrauch sprechen

Sie sind selbst von sexuellem Missbrauch in der Kindheit oder Jugend betroffen, d.h. fanden die Taten vor dem 18. Lebensjahr statt? Oder Sie sind Zeitzeugin oder Zeitzeuge, zum Beispiel Erzieherin, Lehrer, Trainer oder Sozialarbeiterin? Die vertrauliche Anhörung ist eine Möglichkeit, wie Sie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs davon berichten können.

Was ist eine vertrauliche Anhörung?


Im Zentrum der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stehen die vertraulichen Anhörungen von Betroffenen. Das sind Gespräche, die in einem sicheren und geschützten Rahmen stattfinden und ca. zwei Stunden dauern. Sie können vor Ort oder im Videoformat stattfinden. Die Anhörungen werden von zwei Mitgliedern der Aufarbeitungskommission oder durch Anhörungsbeauftragte durchgeführt. Während der Anhörung entscheiden allein die Anzuhörenden, was sie sagen möchten und was nicht. Es gibt kein Richtig und kein Falsch.

Wie ist der genaue Ablauf und was geschieht mit der Geschichte nach der Anhörung?


1. Schritt: Anmeldung
Bitte geben Sie uns mit Hilfe der Online-Anmeldung einige erste Informationen über sich. Die Kontaktdaten und Informationen können alternativ auch von einer Person Ihres Vertrauens (z.B. Partnerin oder Partner, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut) hinterlegt werden.
Wir würden u.a. gern von Ihnen wissen, in welchem Zeitraum der Missbrauch stattfand und ob er beispielsweise in der Familie oder in einer Institution geschah. Diese Informationen benötigen wir, um die Anhörungen gut vorbereiten zu können. Sie dienen keinem anderen Zweck. Zu jedem Zeitpunkt gilt:  Sie entscheiden, was Sie ausfüllen möchten.
Bitte lesen Sie vor der Anmeldung unsere Hinweise zum Datenschutz für vertrauliche Anhörungen. In diesen erklären wir, zu welchem Zweck wir Daten aus vertraulichen Anhörungen erheben und wie wir diese verarbeiten.
Die Kommission bietet alternativ zum Gespräch vor Ort die Möglichkeit an, online per Video die vertrauliche Anhörung durchzuführen. Genaue Informationen dazu finden Sie hier.

1. Über das Erlebte zu berichten ist auf verschiedene Weise möglich:

Vertrauliche Anhörung (auch per Videotelefonie)

2. Anmeldung per Online-Formular oder telefonisch.

3. Terminvereinbarung für die vertrauliche Anhörung mit Mitgliedern der Kommission oder Anhörungsbeauftragten.

4. Die Kommission geht mit allen Geschichten vertraulich um und bewahrt sie sicher auf.

5. Die Kommission veröffentlicht ihre Erkenntnisse und Geschichten von Betroffenen, ohne Namen oder Orte zu nennen.

Die Anhörung war für mich eine sehr wertvolle Erfahrung, die mir auch bei der Verarbeitung meiner Vergangenheit geholfen hat. Es ist doch wichtig erfahren zu dürfen, dass man nicht für das verurteilt wird, was passiert ist.
Betroffene

Feedback

Lesen Sie hier, was Betroffene nach dem vertraulichen Gespräch mit der Kommission über ihre Anhörung gesagt haben.

Infografik: In welchem Bereich erlebten Betroffene sexuelle Gewalt?

Sexueller Kindesmissbrauch geschieht in allen Bereichen, in denen sich Kinder aufhalten. Die Infografik zeigt, wie viele der Menschen, die sich bei der Kommission gemeldet haben, in welchem Bereich sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Das kann in einem Bereich geschehen sein, aber auch in mehreren.

Grafik zur Verteilung der Kontexte- Balkendiagramm: 67% (1362) Familie, 31% (633) Institution, 18% (375) soziales Umfeld, 14% (292) Organisierte Strukturen (inkl. organisierte rituelle strukturen), 7% (139) Fremdtäter
Grafik zur Verteilung der Kontexte, Stand Juli 2023. Mehrfachnennungen möglich.

Ausgewertet wurden 2.038 Anhörungen und Berichte. Als Tatkontext sexuellen Kindesmissbrauchs wurde von mehr als zwei Dritteln der Menschen die Familie genannt (67%). In 31% der Kontaktaufnahmen wurden Institutionen, in 18% das Soziale Umfeld, in 14% organisierte Strukturen (inkl. organisierte rituelle Strukturen) und in 7% der Fälle wurden Fremdtäter als Kontext benannt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Eine Erklärung der einzelnen Bereiche finden sie hier.

Schriftlicher Bericht

Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen können sich der Kommission auch in einem schriftlichen Bericht mitteilen.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Arbeit der Kommission wie auch zur vertraulichen Anhörung.

Handlungskonzept

Die Kommission kann im Rahmen ihrer Arbeit von akuten Kindeswohlgefährdungen erfahren. Für den Umgang damit hat sie ein Handlungskonzept erarbeitet.