Vertrauliche Anhörung – Über sexuellen Kindesmissbrauch sprechen
Sie sind selbst von sexuellem Missbrauch in der Kindheit oder Jugend betroffen, d.h. fanden die Taten vor dem 18. Lebensjahr statt? Oder Sie sind Zeitzeugin oder Zeitzeuge, zum Beispiel Erzieherin, Lehrer, Trainer oder Sozialarbeiterin? Die vertrauliche Anhörung ist eine Möglichkeit, wie Sie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs davon berichten können.
Was ist eine vertrauliche Anhörung?
Im Zentrum der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stehen die vertraulichen Anhörungen von Betroffenen. Das sind Gespräche, die in einem sicheren und geschützten Rahmen stattfinden und circa zwei Stunden dauern.
Sie können vor Ort oder im Videoformat stattfinden. Die Anhörungen werden von zwei Mitgliedern der Aufarbeitungskommission oder durch Anhörungsbeauftragte durchgeführt. Während der Anhörung entscheiden allein die Anzuhörenden, was sie sagen möchten und was nicht. Es gibt kein Richtig und kein Falsch.
Das Sprechen über die sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend kann ein wichtiger Schritt auf dem Weg der persönlichen Aufarbeitung sein und als entlastend empfunden werden. Das Mitteilen der eigenen Erfahrungen kann dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft besser geschützt werden können. Durch das Zuhören möchte die Kommission das erlebte Leid und Unrecht anerkennen. Alles, was erzählt wird, wird vertraulich behandelt und fließt ohne Nennung von Namen und Orten in die Berichte der Kommission ein.
Wie läuft eine Anhörung ab?
1. Schritt: Anmeldung
Sie können sich bei uns schriftlich über die Webseite oder über das Aufarbeitungstelefon anmelden. Die Anrufe werden für Sie kostenlos durch Dolmetschende der Firma Tess Relay Services übersetzt . Dabei geben Sie uns einige erste Informationen über sich. Wir würden u.a. gern von Ihnen wissen, in welchem Zeitraum der Missbrauch stattfand und ob er beispielsweise in der Familie oder in einer Institution geschah. Oder auch, ob Sie für die Anhörung einen Assistenzbedarf oder eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in brauchen. Diese Informationen benötigen wir, um die Anhörungen gut vorbereiten zu können. Sie dienen keinem anderen Zweck. Zu jedem Zeitpunkt gilt: Sie entscheiden, was Sie ausfüllen möchten.
Die Kontaktdaten und Informationen können alternativ auch von einer Person Ihres Vertrauens (z.B. Partner*in, Psychotherapeut*in) hinterlegt werden.
Bitte lesen Sie vor der Anmeldung unsere Hinweise zum Datenschutz für vertrauliche Anhörungen. In diesen erklären wir, zu welchem Zweck wir Daten aus vertraulichen Anhörungen erheben und wie wir diese verarbeiten.
Die Kommission bietet alternativ zum Gespräch vor Ort die Möglichkeit an, online per Video die vertrauliche Anhörung durchzuführen.
Die Anmeldung ist auch über das Aufarbeitungs-Telefon möglich. Dafür steht ein kostenloser Dolmetschdienst durch den Anbieter Tess Relay Services bereit. Die Sprechzeiten sind montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr.