Umgang mit Betroffenen im sozialen Umfeld und in Behörden

Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch, die offen mit ihrer Geschichte umgehen und sich von anderen Hilfe und Unterstützung erhoffen, machen immer wieder die Erfahrung, dass ihnen unsensibel begegnet und nicht geglaubt wird. Darüber hinaus fühlen sie sich aufgrund ihrer Geschichte oft benachteiligt und ausgegrenzt.

Konfrontation mit Diskriminierung und Ausgrenzung

Für Betroffene kann es im Alltag, im Beruf, bei Ämtern und Behörden, aber auch im privaten Umfeld erschwerend sein, wenn andere auf die Offenlegung der Gewalterlebnisse und deren Folgen hilflos oder ablehnend reagieren oder Betroffene auf den Opferstatus reduzieren. Betroffene berichten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in den vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten von teils unsensiblem Verhalten, z.B. im Rahmen von Strafprozessen oder in Verfahren zum Opferentschädigungsgesetz.

Ein persönlicher Wunsch von mir ist, mehr Achtsamkeit dem Anderen gegenüber und weniger Ausgrenzung von Menschen, denen nicht alles leicht fällt und die im Leben manchmal etwas länger brauchen.
Betroffene

Die Erkenntnisse der Kommission zum Umgang mit betroffenen Menschen

In den vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten der Kommission wurde das Thema Umgang mit Betroffenen häufiger angesprochen. Daraufhin hat die Kommission entschieden, diesem Thema sowohl eine Studie als auch in eigenes Kapitel in ihrem Bilanzbericht, Band 1 zu widmen.

Die Studie „Erwartungen Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs an gesellschaftliche Aufarbeitung“ fragt nach individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Aufarbeitung sowie nach den Erwartungen von Betroffenen.

Im April 2019 hat die Kommission den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit herausgegeben und darin auch Erkenntnisse zum Umgang mit Betroffenen im sozialen Umfeld und in Behörden veröffentlicht.

Erwartungen von Betroffenen

Die Kommissionsmitglieder Christine Bergmann und Barbara Kavemann sprachen auf der Tagung „Was ist Aufarbeitung? Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen“ mit Ava Anna Johannson. Diese stellte u.a. die Forderung an die Gesellschaft, dass es Betroffenen möglich sein müsse, sich zu zeigen.