Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Was tut die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs?

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht sämtliche Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Dazu zählt zum Beispiel sexuelle Gewalt in Institutionen, in Familien, im sozialen Umfeld, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Die Kommission ist international die erste Kommission, die auch sexuellen Kindesmissbrauch in Familien in den Blick nimmt.

Wer gehört der Kommission an?

Der Kommission gehören sieben ehrenamtliche Mitglieder an aus unterschiedlichen Berufsfeldern wie Wissenschaft, Justiz und Politik. Sie alle setzen sich seit vielen Jahren für einen besseren Schutz von Kindern ein und engagieren sich für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch.

Wie arbeitet die Kommission?

Die Kommission ist in ihrer Arbeit unabhängig und legt Inhalte und Schwerpunkte entsprechend ihrer fachlichen Überzeugung fest. Sie unterliegt keinen Weisungen und keiner Fachaufsicht. Für die Arbeit der Kommission sind die Geschichten betroffener Menschen zentral. Sie können sich in einer vertraulichen Anhörung oder einem schriftlichen Bericht der Kommission mitteilen. Ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Botschaften an die Gesellschaft fließen in die Berichte und Empfehlungen der Kommission ein.

Wie lange gibt es die Kommission?

Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 2015 wurden die Mitglieder der Kommission vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) am 26. Januar 2016 berufen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. Dezember 2018 wurde die Arbeit der Kommission um weitere fünf Jahre bis Ende 2023 verlängert.