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Stellungnahme zur Beteiligung Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs in Aufarbeitungsprozessen

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Die Konflikte bei der Beteiligung betroffener Menschen in Aufarbeitungsprozessen der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) sowie in einzelnen Bistümern der katholischen Kirche zeigen: Die Kenntnis und Klarheit über Rechte und Pflichten in institutionellen Aufarbeitungsprozessen sind entscheidend für eine gelingende Aufarbeitung.

In ihrer Stellungnahme zur Beteiligung Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs in Aufarbeitungsprozessen verweist die Kommission darauf, dass es Orte und Strukturen braucht, damit sich Betroffene selbstorganisiert treffen und austauschen können. Diese müssen unabhängig von der Institution sein, in der sie die sexuelle Gewalt erlebt haben. Institu­tionen sollten diese Vernetzung aktiv unterstützen und finanziell absichern.

Für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen ist zentral, Unabhängigkeit, Transparenz, Vertragssicherheit sowie Beteiligung und Mitsprache von Betroffenen zu gewährleisten. Die Probleme in beiden Kirchen belegen, dass die Institutionen einen Aufarbeitungsprozess ohne externe Begleitung kaum bewältigen können.

Details:
Datum: 16.06.2021
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Kirche, Publikation