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Standards der Betroffenenbeteiligung in institutionellen Kontexten

Wie ist eine gelingende Aufarbeitung unter Beteiligung von Betroffenen möglich?

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Immer mehr Institutionen, die zu Tatorten von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurden, beginnen damit, sich ihrer Vergangenheit zu stellen und Aufarbeitungsprozesse anzustoßen. Eine gelingende Aufarbeitung benötigt zwingend die Einbindung der Expertise von Betroffenen.

Rund 150 Betroffene, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Expert*innen, die bereits Aufarbeitungsprozesse begleitet haben, haben in einem gleichberechtigten Dialog bis Mitte 2025 gemeinsam Standards und notwendige Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Betroffenen an institutionellen Aufarbeitungsprozessen erarbeitet.

Details:
Datum: 27.06.2025
Copyright: © UBSKM, Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission
Kategorien: Behinderungen, DDR, Heime, Kirche, Publikation, Schule, Sport