Petra Ladenburger als NRW-Kinderschutzbeauftragte vorgeschlagen
Düsseldorf, 19.01.2026 - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Rechtsanwältin und Anhörungsbeauftragte der Aufarbeitungskommission des Bundes, Petra Ladenburger, als Landesbeauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte vorgeschlagen. Sie soll das neu geschaffene Amt in den kommenden fünf Jahren aufbauen.

Petra Ladenburger hat seit 2016 als Anhörungsbeauftragte für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gearbeitet und in dieser Zeit mehr als 370 vertrauliche Gespräche mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend geführt. Als Rechtsanwältin hat sie mehr als drei Jahrzehnte lang Betroffene in Gerichtsverfahren vertreten. Sie lehrt als Dozentin an der Technischen Hochschule Köln zu den Themen Gewaltschutz sowie Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht. Zudem führt sie gemeinsam mit ihrer Kanzleipartnerin Martina Lörsch Fortbildungen für Fachkräfte zum Thema Kinderschutz durch. Auch für die Aufarbeitung setzt sich Petra Ladenburger seit vielen Jahren sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ein. Sie arbeitete in vier Kommissionen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in einem Internat und in drei kirchlichen Organisationen mit und brachte ihre Expertise in die gerade erst überarbeiteten Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen sowie in den Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung ein, die im Juli 2025 veröffentlicht wurden.
Mit Petra Ladenburger hat Nordrhein-Westfalen eine ausgewiesene Expertin für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und Kinderschutz gewonnen.
Julia Gebrande, Vorsitzende
Die Aufarbeitungskommission beglückwünschte Petra Ladenburger zur Ernennung und freut sich auf die Zusammenarbeit in ihrer neuen Funktion als Kinderschutzbeauftragte. Die Familienministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Josefine Paul, erklärte, mit Petra Ladenburger sollten Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen eine unabhängige, starke Stimme an ihrer Seite erhalten. Als Beauftragte werde sie nicht nachlassen, für die Themen Kinderschutz und Kinderrechte zu sensibilisieren und eine Weiterentwicklung zu begleiten.
Die Schaffung des neuen Amtes ist ein wichtiger Meilenstein im Schutz von Kindern vor Gewalt.
Josefine Paul, Familienministerin NRW
Josefine Paul betonte, dass das neu geschaffene Amt der Kinderschutzbeauftragten auf das weiterentwickelte Landeskinderschutzgesetz zurückgehe. Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte ist in der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig, fachlich nicht weisungsgebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Sie soll die Anliegen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien anhören und an geeignete Unterstützungssysteme weitervermitteln. Akteur*innen im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte soll sie miteinander vernetzen. Zu ihren Aufgaben gehört auch, Formate zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Menschen, die in Kindheit und Jugend von Gewalt betroffen waren, zu schaffen. Dazu sollen geeignete Formate entwickelt und umgesetzt werden.
Nachdem der Familienausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag ins Benehmen gesetzt wurde, soll Petra Ladenburger ihre Tätigkeit als Kinderschutzbeauftragte zum 18. Februar 2026 aufnehmen.
Hier geht es zur Meldung der Landesregierung NRW zu Petra Ladenburger