Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)

Wer ist die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)?

Seit April 2022 ist Kerstin Claus die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Ihr Vorgänger in dem Amt war von Dezember 2011 bis Februar 2022 Johannes-Wilhelm Rörig. Die Unabhängige Bundesbeauftragte ist nicht weisungsgebunden und unterliegt keiner Fachaufsicht.

Welche Aufgaben hat die UBSKM?

Die Aufgaben der Unabhängigen Bundesbeauftragten umfassen u.a. die Empfehlungen des Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch zu unterstützten und deren Umsetzung zu beobachten. Dazu gehört insbesondere, dass Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt in Einrichtungen und Organisationen eingeführt und weiterentwickelt werden. Zudem unterstützt die UBSKM betroffene Menschen dabei, in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse als Expert*innen einbezogen zu werden. Dafür hat sie den bei ihr angesiedelten Betroffenenrat eingerichtet. Ein weiterer Bereich, den die UBSKM unterstützt, ist die gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch die unabhängige Kommission.

Die Bundesbeauftragte ist zudem verantwortlich für das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ und das „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“. Sie informiert die Öffentlichkeit sowie Haupt- und Ehrenamtliche in Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs u.a. durch Initiativen wie „Kein Raum für Missbrauch“ oder „Schule gegen sexuelle Gewalt“.

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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