Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs (EHS)
Werden von sexuellem Kindesmissbrauch Betroffene entschädigt?
Am 1. Mai 2013 startete der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich als erster Teil des von den Mitgliedern des Runden Tisches empfohlenen Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexuellen Missbrauchs (EHS). Der zweite Teil ist der sogenannte institutionelle Bereich, bei dem es um den sexuellen Missbrauch in staatlichen und nicht staatlichen Institutionen geht.
Das EHS unterstützt Betroffene, die als Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt im familiären Bereich oder in einem anderen Umfeld erleiden mussten. Ziel des Hilfesystems ist es, die aus dem sexuellen Missbrauch noch bestehenden Folgeschäden zu lindern.
Im März 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, den Fonds Sexueller Missbrauch einzustellen. Zunächst war vorgesehen, die Frist zur Beantragung von Hilfen auf den 31. August 2025 zu befristen. Im Juni 2025 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, die Antragsfrist rückwirkend zu kürzen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Stellungnahme.