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Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen

Die Aufarbeitungskommission hat ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung in Institutionen umfassend überarbeitet. Der Ratgeber richtet sich an Organisationen, die Missbrauchsfälle aufarbeiten, und enthält praktische Tipps zum Vorgehen, zu rechtlichen Fragen, der Betroffenenbeteiligung sowie zur Übertragung der Ergebnisse aus der Aufarbeitung in ein Schutzkonzept.

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Am 1. Juli 2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz soll die Aufarbeitungskommission die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland zu fördern, zu unterstützen, zu beobachten und zu begleiten. Deshalb veröffentlicht die Kommission heute die Publikation „Institutionen übernehmen Verantwortung: Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“. Dabei handelt es sich um eine Neufassung der Empfehlungen für Institutionen, die 2019 erschienen sind.

In der Zwischenzeit sind viele Aufarbeitungsprozesse begonnen und durchgeführt worden, die neue und wichtige Erfahrungen ermöglicht haben. Auch die Ergebnisse eines zweijährigen Dialogprozesses von Betroffenen und Vertreter*innen von Institutionen sowie Wissenschaftler*innen sind in die Publikation eingeflossen. Die neu gefassten Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass Betroffene im Fokus der Aufarbeitungsprozesse stehen und die Abläufe entsprechend gestaltet werden.

Details:
Datum: 26.01.2026
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Heime, Kirche, Publikation, Schule, Sport, Weitere