Schriftlicher Bericht

Was ist ein schriftlicher Bericht?

Betroffene oder andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sexuellen Kindesmissbrauchs haben neben den persönlichen Gesprächen in vertraulichen Anhörungen die Möglichkeit, ihre Geschichte aufzuschreiben und der Kommission als E-Mail oder Brief zuzuschicken (siehe Vertrauliche Anhörung). Die Kommission behandelt die Geschichten vertraulich. In pseudonymisierter Form werden sie von der Kommission ausgewertet und fließen in ihre eigenen Berichte ein.

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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