Aufarbeitungskommission beim Kinderschutzfachtag in Thüringen


Erfurt, 29.08.2026 – Unter dem Titel „Verantwortung übernehmen! Aufarbeitung und Betroffenenbeteiligung nach Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugend“ kamen rund 230 Personen aus Praxis und Institutionen zusammen, um sich zu Kinderschutz auszutauschen. Unsere Kommissionsmitglieder Julia Gebrande und Heiner Keupp stellten die Empfehlungen zur Aufarbeitung und Standards der Betroffenenbeteiligung vor.


Vier Personen sitzen in einem Seminarraum auf Stühlen und reden mit einem Publikum außerhalb des Bildes. Links Kommissionsmitglied Heiner Keupp, daneben Julia Gebrande.

Wie gelingt institutionelle Aufarbeitung nach sexualisierter Gewalt? Welche Rolle spielt Betroffenenbeteiligung? Welche Verantwortung tragen Institutionen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des Kinderschutzfachtags Thüringen 2026. Rund 230 Teilnehmende aus unterschiedlichen Praxisfeldern und Institutionen kamen dazu in Erfurt zusammen.
Die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Prof. Dr. Julia Gebrande, und Kommissionsmitglied Prof. Dr. Heiner Keupp stellten vor, wie Institutionen einen Aufarbeitungsprozess starten und durchführen können, was dabei zu beachten ist, sowie wie Betroffene dabei von Anfang an beteiligt werden können. Sie betonten, dass Aufarbeitung als fortlaufender Prozess verstanden werden muss, in dessen Mittelpunkt die Betroffenen stehen sollten. So können Schutzkonzepte kontinuierlich weiterentwickelt und der Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert werden.

Unsere Schutzkonzepte werden besser, wenn wir sie immer wieder überarbeiten und dabei die Fehler der Vergangenheit miteinzubeziehen. Betroffene können aus ihren Erfahrungen heraus die blinden Flecken und Schutzlücken identifizieren.

Julia Gebrande

Im Laufe des Tages wurde immer wieder deutlich: Betroffene verfügen über eine besondere Erfahrungsexpertise. Ihre Perspektiven und Bedarfe müssen deshalb von Beginn an in Aufarbeitungsprozesse einbezogen werden. Dafür müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die kontinuierliche Betroffenenbeteiligung ermöglichen.

Die Betroffenen sind Expert*innen. Sie wissen am allerbesten, was sie können und brauchen.

Heiner Keupp

Die Erkenntnisse des Vormittags wurden am Nachmittag in einem Workshop zum Thema „Institutionen übernehmen Verantwortung – Empfehlungen zur Aufarbeitung in der Praxis“ vertieft. Ein zentraler Punkt: Bisher waren es meist Betroffene, die Aufarbeitung eingefordert haben, nicht Institutionen, die sie proaktiv initiieren. Solange das der Fall ist, ist es essenziell, Betroffene darin zu unterstützen, aus der Isolation und Vereinzelung herauszukommen und sich organisieren zu können. Ihre Autonomie muss dabei stets gewährleistet werden. Letztlich geht es darum, das Unrecht anzuerkennen, das Betroffenen widerfahren ist, und es nicht zu relativieren als Unglück, Schicksal oder Einzelfall. Institutionen müssen Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen übernehmen, die in den eigenen Reihen begangen wurden.

Ergänzend zu den Inputs war die Aufarbeitungskommission des Bundes mit einem Informationsstand vertreten, an dem über ihre Arbeit informiert und Materialien verteilt wurden, sowie Geschichten von Betroffenen angehört werden konnten. Organisiert wurde der Kinderschutzfachtag Thüringen vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

Zu den Empfehlungen für Aufarbeitung in Institutionen
Zu den Standards der Betroffenenbeteiligung


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