Probleme für Betroffene in der Strafjustiz
Strafverfahren können für Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch sehr belastend sein. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum sie im Erwachsenenalter keine Strafanzeige erstatten.
Betroffene sehen sich mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert
Schwerwiegende Gründe, warum heute Erwachsene keine Strafanzeige stellen, können die bereits eingetretene Verjährung, die Angst, soziale und familiäre Beziehungen zu gefährden, sowie die fehlende Kraft für eine intensive Auseinandersetzung mit den Taten und den Täter*innen sein. In vielen Fällen befürchten die Betroffenen auch, dass ihnen im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unsensibel begegnet oder dass ihnen nicht geglaubt wird.
Viele Betroffene wünschen sich dennoch eine Feststellung der Schuld und eine gerechte Bestrafung des Täters oder der Täterin. Selbst wenn es aufgrund der Verjährung oder aus Mangel an Beweisen nicht zu einer Verurteilung kommt, kann durch einen betroffenensensiblen Umgang der Strafverfolgungsbehörden eine persönliche Genugtuung und Aufarbeitung für die Betroffenen ermöglicht werden.
Schon die behördliche Anerkennung des Leids statt die Rechtfertigung und ständige Beweislast durch die Betroffenen würde so viel bewegen.
Die Erkenntnisse der Kommission zur Strafjustiz
Betroffene berichten der Kommission in den vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten von Problemen in der Strafjustiz. Straf- und Ermittlungsverfahren berücksichtigen meist nicht ausreichend die Rechte von Kindern und die besondere Situation betroffener Menschen.
Die bisherigen Erkenntnisse hat die Kommission in ihren Empfehlungen zur Verbesserung von Ermittlungs- und Strafverfahren verarbeitet und in ihrem Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit veröffentlicht.