Aufarbeitungskommission kann ihre Arbeit bis Ende 2025 fortsetzen


Berlin, 15.11.2023 - In der heutigen Kabinettssitzung der Bundesregierung wurde beschlossen, die Arbeit der Kommission um zwei Jahre zu verlängern. Damit ist die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene bis Ende 2025 sichergestellt.


In der Begründung des Bundeskabinetts heißt es, dass die Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, etwa im Rahmen öffentlicher Anhörungen, wesentlich dazu beigetragen hat, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ins Zentrum gesellschaftlicher Debatten zu rücken und konkrete Verbesserungen für den Kinderschutz anzustoßen. Um die bedeutsame Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission fortsetzen zu können, bedurfte es somit einer weiteren Verlängerung.

Wir sind sehr froh, dass unsere Laufzeit verlängert wurde. Denn die Aufarbeitungskommission hat einen gut gefüllten Arbeitsplan für die nächsten Jahre. Wir bauen darauf, dass in naher Zukunft eine gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit geschaffen wird und die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs langfristig abgesichert wird. Das wäre ein wichtiges Zeichen staatlicher Verantwortungsübernahme für das Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in der Vergangenheit geschehen ist.

Barbara Kavemann, Kommissionsmitglied

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde im Jahr 2016 auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit einer Laufzeit zunächst bis Ende 2019 eingerichtet. Ihre Laufzeit wurde im Dezember 2018 per Kabinettbeschluss bis Ende 2023 verlängert.

Die Kommission untersucht Ausmaß, Art und Folgen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR seit 1949. Kern ihrer Untersuchungen sind vertrauliche Anhörungen von heute erwachsenen Betroffenen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch in Institutionen sowie in der Familie oder im sozialen Umfeld erfahren haben. Bis heute haben knapp 3.000 Betroffene und Zeitzeug*innen der Kommission ihre Geschichte anvertraut.

Durch den Kabinettsbeschluss ist gewährleistet, dass die Kommission auf Grundlage der Zeugnisse Betroffener sich weiterhin mit Bedingungen befasst, die sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugend ermöglicht haben und aufzeigt, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit nicht gelungen ist oder verhindert wurde. Außerdem soll die Kommission Empfehlungen dazu abgeben, auf welchen Gebieten weitere wissenschaftliche Forschung nötig ist und selbst Forschung in Auftrag geben. Sie soll zudem institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen anstoßen, sowie kritisch begleiten und fachlich unterstützen.

Ich freue mich sehr, dass die Laufzeit der Aufarbeitungskommission durch die heutige Beschlussfassung des Bundeskabinetts auch über das Jahr 2023 hinaus verlängert wird. Dieser Zwischenschritt ist ein wichtiger Baustein, bis mit dem UBSKM-Gesetz eine weitergehende Stärkung der Struktur und Aufarbeitung insgesamt wird. Aufarbeitung ist staatliche Verantwortung. Es dürfen nicht länger allein die Betroffenen sein, die mit viel Mut und Engagement für ihr Recht auf Aufarbeitung kämpfen. Die Kommission ist für Betroffene, Politik, Fachpraxis und Wissenschaft als zentraler Akteur im Themenfeld nicht mehr wegzudenken. Ich danke ihren hochengagierten Mitgliedern für ihre fachlich und persönlich beeindruckende Arbeit und freue mich auf das, was gemeinsam vor uns liegt.

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gehören sieben ehrenamtliche Mitglieder an, die sich seit vielen Jahren für die Aufarbeitung einsetzen und ihr Wissen aus verschiedenen Fachgebieten wie den Rechts- und Sozialwissenschaften, der Psychologie und der Politik einbringen: Dr. Christine Bergmann, Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Prof. Dr. Julia Gebrande, Prof. Dr. Barbara Kavemann, Matthias Katsch, Prof. Dr. Heiner Keupp, Prof. Dr. Stephan Rixen.


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