Umfassende Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs darf nicht weitere 10 Jahre dauern


27.01.2020 Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs haben ein Recht auf Aufarbeitung und Anerkennung des erlittenen Unrechts. Dafür müssen Institutionen, Gesellschaft und Politik Verantwortung übernehmen.


Vor 10 Jahren sind durch das Sprechen betroffener Menschen die Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs am Canisius-Kolleg in Berlin bekannt geworden. Der sogenannte Missbrauchsskandal erschütterte die Gesellschaft. Seither ist ausgehend von den Beschlüssen des Runden Tisches einiges auf den Weg gebracht worden, insbesondere im Bereich der Prävention und der Entwicklung von Schutzkonzepten.

Für die Notwendigkeit einer Aufarbeitung zurückliegender Fälle fehlt aber nach wie vor das Bewusstsein. Offenbar fällt es in Institutionen wie Schulen, Sport- und Freizeitvereinen oder Einrichtungen der Kirchen leichter, den Blick nach vorne zu richten. Doch sexuelle Gewalt in der Vergangenheit muss auch im Interesse von Prävention aufgearbeitet werden.

Dr. Christine Bergmann, Mitglied der Kommission: „Wir sehen, dass es in vielen Institutionen heute noch an Verantwortungsübernahme und Anerkennung fehlt für das Unrecht, das betroffene Menschen in ihnen erleiden mussten. Aufarbeitung ist eine unverzichtbare Grundlage für Prävention: Es muss geklärt werden, warum sexueller Kindesmissbrauch geschehen konnte, warum geschwiegen und vertuscht wurde, warum Kinder nicht geschützt wurden. Die Institutionen ebenso wie die gesamte Gesellschaft und der Staat müssen Verantwortung für den mangelnden Schutz und die unzureichenden Hilfen in der Vergangenheit übernehmen. Sie müssen die Folgen des Missbrauchs anerkennen, an denen Betroffene oft ein Leben lang leiden, und die notwendigen Hilfen bereitstellen. Dafür dürfen nicht noch einmal 10 Jahre vergehen.“

Für eine Institution heißt Verantwortung übernehmen, dass sie einen Aufarbeitungsprozess beginnt, wenn sich Betroffene an sie wenden oder Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt werden. Dafür hat die Kommission Empfehlungen erarbeitet und Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht. Die Empfehlungen umfassen erstmals verbindliche Kriterien für Aufarbeitungsprozesse und sollen Institutionen bei der Aufarbeitung unterstützen.

Matthias Katsch, Mitglied der Kommission: „Betroffene haben ein Recht darauf, dass Verantwortung aufgedeckt und Ursachen untersucht werden, auch wenn die Straftaten schon verjährt sind. Ohne den Druck durch Betroffene, Medien und Öffentlichkeit kommt der Prozess der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs häufig nicht in Gang. Verbrechen aufklären und aufarbeiten, ist immer schmerzhaft und ruft Widerstände hervor. Doch dieser Weg ist notwendig, um heute erwachsenen Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen und unsere Institutionen zu Orten zu machen, wo Kinder sicher vor Gewalterfahrungen aufwachsen können. Viele Institutionen wissen nicht, wie sie bei der Aufarbeitung vorgehen sollen. Dabei können die Empfehlungen der Kommission eine Unterstützung sein.“

Aus der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und den Anhörungen betroffener Menschen wissen wir zudem, dass vor allem die Familien gezielt in den Blick genommen werden müssen. Für Betroffene, die in Kindheit und Jugend sexueller Gewalt in der Familie ausgesetzt waren, ist es besonders schwierig, die Öffentlichkeit über das, was ihnen angetan wurde und die Folgen in ihrem Leben zu informieren. Anders als bei Fällen sexuellen Missbrauchs in Institutionen, wo häufig viele Opfer Ähnliches erlebt haben, fällt es Betroffenen im familiären Kontext schwerer, sich zu vernetzen. Ihre Geschichten werden als Einzelfälle behandelt. Für alle Betroffenen braucht es darum mehr Angebote und Unterstützung für Selbsthilfe und Vernetzung.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld am häufigsten vor und bleibt meist unerkannt. Betroffene Menschen insbesondere aus der Familie, aber auch aus anderen Bereichen, berichten uns immer wieder, dass ihnen in ihrer Kindheit nicht geholfen wurde, weil ihnen nicht geglaubt wurde, wenn sie sich jemandem anvertrauten oder weil Menschen wegsahen und schwiegen. Um das zu ändern, brauchen wir in unserer Gesellschaft eine klare Haltung: Wir müssen Kindern und Jugendlichen zuhören, ihnen glauben und entsprechend handeln. Die Erkenntnisse aus der Aufarbeitung sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“

Seit 2016 haben sich fast 2.000 Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien und Institutionen und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für eine vertrauliche Anhörung bei der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs angemeldet. Davon wurden bereits 1.200 durchgeführt. Außerdem haben sich rund 400 Betroffene mit einem schriftlichen Bericht der Kommission anvertraut. Die Kommission untersucht sämtliche Formen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Im April 2019 hat sie mit dem Schwerpunkt sexueller Kindesmissbrauch im Sport ihre zweite Laufzeit begonnen. Im Mai 2020 findet ein öffentliches Hearing zu diesem Kontext statt.

Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder sich für eine vertrauliche Anhörung anmelden oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden.


Pressekontakt

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Kirsti Kriegel
Telefon: +49 (0)30 18555-1571
Fax: +49 (0)30 18555-4 1571
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