Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Aufarbeitungsprozess im Erzbistum Köln
15.02.2021 - Die Vorgänge im Erzbistum Köln rund um die verschiedenen Gutachten zum innerkirchlichen Umgang mit vergangenen Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs zeigen mit aller Deutlichkeit, wie wichtig die Unabhängigkeit von Aufarbeitung und eine konsequente Betroffenenbeteiligung sind.
Jahrzehntelang wurden Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der katholischen Kirche vertuscht und von Verantwortlichen der Kirche eine Auseinandersetzung mit den Verbrechen in der eigenen Institution verweigert. Seit vielen Monaten beobachtet die Öffentlichkeit einen Vorgang im Erzbistum Köln, der für Betroffene, aber auch für diejenigen in der katholischen Kirche, die sich für Aufarbeitung einsetzen, eine hohe Belastung und Enttäuschung darstellen muss. Inzwischen liegt eine Situation vor, die deutlich vor Augen führt: Aufarbeitungsprozesse, die für Aufklärung über Taten, Täter und Strukturen sorgen und einen Beitrag zu Gerechtigkeit sowie Anerkennung von Unrecht und Leid leisten sollen, müssen unabhängig gestaltet sein.
Der im Erzbistum Köln begonnene Aufarbeitungsprozess ist mittlerweile schwer beschädigt. Damit stellt er ein negatives Beispiel dar für alle Verantwortlichen in den Kirchen, aber auch für andere Organisationen, in denen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen geboten ist. Von außen betrachtet ist der Eindruck von Vertuschung beim Vorgehen im Erzbistum Köln stärker als das Vertrauen auf einen echten Aufarbeitungswillen. Hier wäre dringend Klärung gegenüber den Betroffenen und der Zivilgesellschaft geboten.
Das Gutachten der Kanzlei WSW für das Erzbistum Köln nicht zu veröffentlichen, weckt erhebliche Zweifel an dem Willen einer ehrlichen Aufarbeitung. Besonders schwer wiegt, dass sich einige Mitglieder des Betroffenenbeirats im Erzbistum Köln instrumentalisiert fühlen. Sie hatten sich bereit erklärt, das Bistum bei der Aufklärung der Verbrechen der Vergangenheit und bei der Verbesserung der Prävention zu unterstützen. Sie haben dem Bistum damit ein Vertrauen entgegengebracht, das nun schwer enttäuscht wurde. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat 2019 Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen vorgelegt. Zentral sind dabei die Gewährleistung von Unabhängigkeit, Transparenz, Vertragssicherheit sowie die Beteiligung und Mitsprache von Betroffenen. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kann ein Aufarbeitungsprozess gelingen. Er kann dazu beitragen, dass Betroffene sexualisierter Gewalt das in ihrer Kindheit und Jugend erfahrene Unrecht besser bewältigen können und die Öffentlichkeit darauf vertrauen kann, dass in unserer Gesellschaft der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ernsthaft geführt wird.
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Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
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