Betroffene sprechen öffentlich über sexualisierte Gewalt in der Schule


23.03.2022 - Die Aufarbeitungskommission veranstaltet zum fünften Mal ein öffentliches Hearing. Im Fokus der heutigen Veranstaltung steht die Schule – als Tatort, aber auch als Schutzraum.


Schule war und ist ein zentraler Ort für Kinder und Jugendliche. Sie prägt ihren Bildungsweg und ihre persönliche Entwicklung. Schule kann zudem ein wichtiger Rückzugs- und Schutzraum für Mädchen und Jungen sein, aber auch ein Tatort sexualisierter Gewalt.

Das 5. Öffentliche Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch und Schule“ möchte Betroffenen die Möglichkeit geben, von ihren Erfahrungen zu berichten. Darüber hinaus soll gemeinsam mit ihnen sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Praxis und Wissenschaft erörtert werden: Welche Bedingungen haben Missbrauch an Schulen ermöglicht? Durch welche Strukturen und Haltungen wurde Gewalt verschwiegen und Aufklärung verhindert? Wurde Kindern und Jugendlichen geholfen?

Schulen haben eine Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche ohne Gewalt aufwachsen – auch in der eigenen Einrichtung. Es haben sich rund 160 Betroffene an uns gewandt, die sexuelle Gewalt in der Schule erlebt haben. Eine erste Auswertung zeigt, dass Täter oftmals unbehelligt bis zu ihrer Pension im Dienst geblieben sind. Schulbehörden und Schulpolitik haben die Verantwortung, solche Fälle aufzuarbeiten und damit das Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung anzuerkennen“, so Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission.

Die sexuellen Übergriffe, von denen Betroffene und einige Zeitzeuginnen und Zeitzeugen berichten, gingen meist von Lehrerinnen und Lehrern, vereinzelt von der Schulleitung oder anderem Schulpersonal aus. Der Missbrauch fand im Büro des Direktors, in der Bibliothek, im Krankenzimmer, aber auch während des Unterrichts oder bei Lehrern zu Hause statt. Eine erste Auswertung zeigt, dass alle Schultypen vertreten sind: neben Grundschulen auch Gymnasien, Realschulen und Gehörlosenschulen. Die Fälle gehen bis in die 1960er-Jahre zurück; eine Reihe von Übergriffen ereignete sich erst in den 1990er- und 2000er-Jahren.

In vielen Anhörungen und Berichten von Betroffenen wird zudem deutlich, dass die Schule auch ein wichtiger Schutzraum sein kann, egal in welchem Bereich Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt erlebt haben. Betroffene schildern immer wieder, dass sie in der Schule Hilfe gesucht haben oder hofften, dort Hilfe zu finden.

Dieses Potential der Schulen wurde in der Vergangenheit jedoch nicht ausreichend genutzt. Immer wieder gab es vertane Möglichkeiten, das Leid der Kinder frühzeitig zu beenden. Etwa weil ihnen nicht geglaubt wurde, wenn sie sich einer Lehrerin, einem Lehrer anvertrauten oder weil Verantwortliche Hinweise und Signale nicht ernst genommen haben und ihnen nicht nachgegangen sind. Eine erste Auswertung macht mangelndes Wissen von Lehrerinnen und Lehrern sowie fehlende unterstützende Strukturen und Handlungsleitlinien sichtbar. Aber auch eine Abwehr des Themas und eine große Zurückhaltung werden deutlich, sich beispielsweise in den Privatraum Familie einzumischen oder einem Verdacht gegenüber einem Kollegen oder einer Kollegin nachzugehen.

Betroffene, die sexuelle Gewalt in der Schule erlebt haben, berichten auch davon, dass sie sich als Erwachsene an die Schulleitung oder die zuständige Schulbehörde gewandt haben. Darauf wurde zwar mit Disziplinarverfahren gegen die Lehrer reagiert. Einige Betroffene kritisieren diese Maßnahme jedoch als unzureichend und fordern eine Aufarbeitung der Vorfälle. Dazu Brigitte Tilmann: „Heute erwachsene Betroffene problematisieren, dass es Verantwortlichen an Schulen nur darum geht, den Ruf und das Ansehen der Schule zu schützen. Sie vermissen eine offene Haltung ihnen gegenüber und einen klaren Willen, wirklich wissen zu wollen, was in ihrer Einrichtung in der Vergangenheit geschehen ist.“

Die Kommission hat bereits in 2019 Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen entwickelt. Damit bekommen Einrichtungen verbindliche Kriterien an die Hand, um zurückliegenden Missbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten. Betroffene können so ihr Recht auf Aufarbeitung einfordern und auf klare Kriterien zurückgreifen.

Im nächsten Schritt plant die Kommission eine Fallstudie zu sexualisierter Gewalt und Schulen. Die Aspekte Tatort, Schutzraum und Lernort Schule sollen umfassend ausgewertet werden.

Das Hearing wird heute ab 10.30 Uhr per Livestream hier übertragen.


Pressekontakt

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Kirsti Kriegel
Telefon: +49 (0)30 18555-1571
Fax: +49 (0)30 18555-4 1571
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