Aufarbeitungskommission veröffentlicht Empfehlungspapier für kindgerechte Strafverfahren bei Kindesmissbrauch
03.10.2018 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs setzt sich für eine Verbesserung der kindgerechten und betroffenensensiblen Ausgestaltung von Ermittlungs- und Strafverfahren ein u.a. durch die Bildung von Kompetenzzentren bei den Ermittlungsbehörden und der Strafjustiz, Aus- und Fortbildungen sowie eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure und die Beschleunigung der Verfahren.
Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurde im Jahr 2017 in rund 13.000 Fällen Anzeige wegen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen erstattet (Hellfeld). Das sind etwa 20 % im Gegensatz zum Dunkelfeld, dessen Schätzungen regelmäßig bei ca. 80 % liegen. Demzufolge zeigt ein großer Teil der Betroffenen die an ihnen begangenen Taten nicht an. Das spiegelt sich auch in den Berichten der Betroffenen wieder, die sich bisher an die Kommission gewandt haben.
Bei der Auswertung der vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichte war auffallend, dass viele Betroffene davon ausgingen, ihnen würde im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unsensibel begegnet und nicht geglaubt. Oft gaben sie an, dass sie den Eindruck haben, dass Täter und Täterinnen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen könnten.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission:
„Der Wert einer Strafanzeige liegt nicht nur in einer Verurteilung der Täter oder Täterinnen. Durch sie wird auch das Schweigen durchbrochen. Um Kindern und Jugendlichen, aber auch mittlerweile erwachsenen Betroffenen das Sprechen zu ermöglichen, brauchen sie ebenfalls Unterstützung in Ermittlungs- und Strafverfahren. Das wurde in vielen Gesprächen mit Betroffenen deutlich.“
Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission: „Zusätzlich wirkt sich eine Strafanzeige auf die Kriminalstatistik aus, in die sie eingeht. Je aussagekräftiger diese ist, umso stärker fördert sie ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Dimension von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“
Um Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs den Zugang zu Ermittlungs- und Strafverfahren zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen, hat die Kommission „Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffener Menschen in Ermittlungs- und Strafverfahren“ erarbeitet, die sie heute veröffentlicht. Grundlage dafür sind insbesondere die Schilderungen von Betroffenen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie Erkenntnisse aus dem Austausch mit Expertinnen und Experten der Justiz und Fachberatungsstellen.
Bildung von Kompetenzzentren
Die Bearbeitung von Jugendschutzverfahren erfordert eine spezialisierte Fachkompetenz. Als Jugendschutzverfahren bezeichnet man nicht nur Verfahren mit betroffenen Kindern und Jugendlichen, sondern auch Verfahren mit Erwachsenen, die in ihrer Kindheit Opfer von sexueller Gewalt geworden sind. Aufgrund der bisherigen strukturellen Bedingungen bei den Ermittlungsbehörden und Gerichten fehlt es dort häufig an einem durchdachten Konzept für die Bearbeitung dieser Jugendschutzverfahren sowie über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen der Entscheiderinnen und Entscheider.
Die Kommission empfiehlt deshalb, regional und fachlich konzentrierte Kompetenzzentren einzurichten. Sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte würden auch eine Konzentration der erforderlichen Fachkompetenz ermöglichen. Dies ist in anderen Spezialbereichen, beispielsweise in Wirtschaftsstrafsachen bereits üblich.
Professionalisierung durch verbesserte Aus- und Fortbildung
Die Bearbeitung von Jugendschutzverfahren bedarf besonderer Fachkompetenz, insbesondere über Täterstrategien, Entwicklungspsychologie, typische Folgen von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Traumatologie sowie auch über die entwicklungsgerechte Befragung von Kindern und Jugendlichen. „Um eine wirklich kindgerechte und betroffenensensible Ausgestaltung der Verfahren zu erreichen, ist eine systematische Professionalisierung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter, die mit Jugendschutzverfahren befasst sind, durch verbesserte Aus- und Fortbildung unumgänglich“, so Brigitte Tilmann.
Beschleunigung von Jugendschutzverfahren
Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen dauern häufig mehrere Jahre. Das führt bei Betroffenen zu einer hohen psychischen Belastung. So können sie keine Traumatherapie beginnen, finden keinen Abschluss mit dem Geschehenen und müssen es in ihrer Gedankenwelt permanent aufrechterhalten. Sie sind in ständiger Erwartungshaltung auf den Fortgang des Verfahrens und auf eine Nachricht der Behörden. Die Kommission empfiehlt daher dem Gesetzgeber und den Justizverwaltungen dringend sicherzustellen, dass Jugendschutzverfahren vorrangig und ohne Verzögerungen bearbeitet werden.
Die Empfehlungen der Kommission umfassen außerdem eine standardisierte Vernetzung der handelnden Akteure, die Bildung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die verbindliche Standards für die Glaubhaftigkeitsprüfung am jeweiligen Stand der Forschung formuliert und regelmäßig überprüft, eine bessere Ausstattung der Ermittlungs- und Justizbehörden sowie die Evaluation der Rechtspraxis im Hinblick auf die verhängten Strafen und die Anwendung und Wirksamkeit opferschützender Gesetze.
Das Empfehlungspapier finden Sie unter: www.aufarbeitungskommission.de/empfehlungspapier- jugendschutzverfahren
Informationen über die Arbeit der Kommission unter 0800 4030040 – anonym und kostenfrei oder www.aufarbeitungskommission.de
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Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
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