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Rechtliche Fragen in Aufarbeitungsprozessen

Tagung „Was ist Aufarbeitung: Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung in Institutionen“

Im Rahmen der Tagung "Was ist Aufarbeitung? Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen" der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 3. Dezember 2019 in Berlin wurde auch auf die rechtlichen Fragen in Aufarbeitungsprozessen eingegangen.

Die Kommissionsmitglieder Matthias Katsch und Prof. Dr. Brigitte Tilmann sprachen mit der Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller. Dabei wurde als zwingend notwendig festgehalten, dass für das Aufarbeitungsteam eine grundsätzliche Unabhängigkeit gelten muss; darüber hinaus braucht es aber auch eine rechtliche Handhabe für dieses Team.

Die größtmögliche Transparenz ist in einem Aufarbeitungsprozess ein ebenso wichtiges Thema. Dazu gehört es, genau zu informieren, wie die Aufarbeitung angegangen wird und wie Betroffene darin einbezogen werden. Darüber hinaus spielen die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen eine große Rolle und müssen im gesamten Prozess beachtet und geschützt werden. Trotzdem braucht es unbedingt die Mitwirkung von Betroffenen, weiß Claudia Burgsmüller: "Als Aufarbeitungsteam muss man sich der Unterstützung bestimmter Betroffener, die schon in der Lage und willens sind, als Zeugen Zeugnis abzulegen, sicher sein können."

 

Details:
Datum: 03.12.2019
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Heime, Kirche, Sport, Video