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Kinderrechte und Kinderschutz aus der Perspektive von Aufarbeitung: ein Ausblick

Tagung „Was ist Aufarbeitung: Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung in Institutionen“

Mit einem dialogischen Vortrag schlossen Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, und Kerstin Claus, Mitglied im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Tagung "Was ist Aufarbeitung? Rechte und Pflichten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen" der Kommission am 3. Dezember 2019 in Berlin.

"Zwei Perspektiven müssen in einen Dialog gebracht werden: Kinderrechte und Kinderschutz", so Sabine Andresen. Hierzu stellte sie fest, dass bereits heute geltende Rechte von Kindern, wie z.B. das Recht angehört zu werden, nicht immer beachtet werden.

Betroffene haben der Kommission in vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten geschildert, in ihrer Kindheit eine Rechtlosigkeit gespürt zu haben. Im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen heute bedeutet dies, sie mehr zu beteiligen, ihnen zuzuhören und ihnen zu glauben. "Kinder brauchen Strukturen, die sie sprechfähig machen. [...] Kinder brauchen aber auch die Wahl zwischen Schweigen und Sprechen über sexuellen Missbrauch", so Kerstin Claus.

Für den Kinderschutz bedeutet dies, dass Schutzkonzepte und Kinderrechte zusammen gedacht werden müssen. Kinder und Jugendliche brauchen die Freiheit sich zu entscheiden, sich zu beschweren und aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus brauchen sie aber auch Erwachsene, denen sie vertrauen. Aufarbeitung bedeutet, aus den Geschichten von Betroffenen zu lernen und so Kinder und Jugendliche heute vor sexueller Gewalt zu schützen.

 

Details:
Datum: 03.12.2019
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Heime, Kirche, Sport, Video