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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

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Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - UBSKMG“ als deutliches Signal, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend ernsthaft und dauerhaft aufgenommen werden soll. Für die Aufarbeitung dieser spezifischen Gewaltform in der Gesellschaft ist das Gesetz ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der aber nur ein Anfang sein kann.

In ihrer Stellungnahme geht die Kommission u.a. auf folgende Punkte ein: die Pflicht für Institutionen zur Aufarbeitung, das Recht auf Aufarbeitung für Betroffene, die Unabhängigkeit der Kommission, die finanzielle und personelle Ausstattung der Kommission, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene und das Zeugnisverweigerungsrecht für Kommissionsmitglieder und Anhörungsbeauftragte.

Details:
Datum: 22.04.2024
Copyright: © Aufarbeitungskommission
Kategorien: Publikation, Weitere