Ein Gesetz zur Aufarbeitung
Tagung „Aufarbeitung, Akten, Archive – Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten“
Prof. Dr. Luzius Mader, Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnamen a.D., und Dr. Barbara Studer Immenhauser vom Staatsarchiv des Kantons Bern berichteten von ihren Erfahrungen mit dem Schweizer Aufarbeitungsgesetz.
Das Gesetz bezieht sich auf Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnamen und Fremdplatzierungen, also Kinder und Jugendliche die bis 1981 von Behörden in Heimen oder Anstalten, bei Pflegefamilien oder als Arbeitshilfe in Bauernhöfen untergebracht waren. Es regelt deren Recht auf einen einfachen und kostenlosen Zugang zu den sie betreffenden Akten in staatlichen und kirchlichen Archiven, die umfassende Sicherung, Erschließung und Archivierung von Unterlagen, die Beratung und Unterstützung Betroffener, einen Solidaritätsbetrag für Betroffene, sowie die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung.
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