Erklärung zur Barriere-Freiheit

Erklärung zur Barriere-Freiheit


Eine Barriere ist ein Hindernis.

Zum Beispiel: Stufen sind ein Hindernis für Menschen im Rollstuhl.
Schwere Sprache ist ein Hindernis für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Informationen zum Hören sind ein Hindernis für gehörlose Menschen.

Alle Menschen sollen die Internet-Seite www.aufarbeitungskommission.de nutzen können. Auch Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen. Das steht so im Gesetz.

Die Gesetze heißen:

  • Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
    Die Abkürzung ist: BGG
  • Die Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung.
  • Die Abkürzung ist: BITV 2.0

Deshalb machen wir unsere Internet-Seite barriere-frei.

Wir testen die Barriere-Freiheit

Eine offizielle Prüf-Stelle hat die Barriere-Freiheit von dieser Internet-Seite getestet.
Offizielle Prüf-Stelle bedeutet: Das sind Fachleute. Sie kennen sich gut mit dem Thema Barriere-Freiheit aus. Deshalb sollten sie die Internet-Seite testen.

Diese Internet-Seite hat der BIK-Prüfverbund getestet.
Der BIK-Prüfverbund ist unabhängig. Dies bedeutet: Sie können frei arbeiten.

Die Prüf-Stelle hat einzelne Seiten von dieser Internet-Seite getestet.
Sie sagen, diese Seite ist barriere-frei.

Wann haben wir diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gemacht?

Wir haben diese Erklärung am 02. Oktober 2020 gemacht.
Wir haben diese Erklärung zuletzt am 04. November 2021 überprüft.
Das bedeutet: Wir haben geschaut: Stimmt die Erklärung zur Barriere-Freiheit noch.

Wo können Sie Barrieren melden?

Wenn Sie auf unserer Internet-Seite www.aufarbeitungskommission.de noch Barrieren finden, dann können Sie uns das sagen:


Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 030 1 85 55 – 15 59
Fax: 030 1 85 55 – 4 15 59
E-Mail: barrierefreiheit@aufarbeitungskommission.de

Schlichtungs-Verfahren

Wenn die Internet-Seite www.aufarbeitungskommission.de noch Barrieren hat
und das Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs nicht helfen konnte:
Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben.

Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Oder die Schlichtungs-Stelle hilft bei einer Beschwerde.

Informationen in Leichter Sprache über die Schlichtungs-Stelle
finden Sie auf der Internet-Seite: www.behindertenbeauftragter.de

Sie können der Schlichtungs-Stelle eine E-Mail schreiben:
Die E-Mail-Adresse ist: info@schlichtungsstelle-bgg.de


Oder:
Sie können der Schlichtungs-Stelle einen Brief schreiben.


Schreiben Sie den Brief bitte an diese Adresse:


Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin


Sie können die Schlichtungs-Stelle auch anrufen:
Die Telefon-Nummer ist: 030 18 527 2805

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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