Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Warum wurde der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ eingerichtet?

Im Frühjahr 2010 geriet aufgrund verschiedener Meldungen von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen der katholischen Kirche und in weiteren Bildungseinrichtungen das breite Spektrum sexueller Gewalt in Vereinen, Institutionen und im familiären Bereich in den Blick der Öffentlichkeit. Um Betroffene sexueller Gewalt zu unterstützen und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorzubeugen, wurde im März 2010 der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ berufen.

Wer gehörte dem „Runden Tisch“ an?

Der Runde Tisch tagte unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfamilienministeriums, des Bundesjustizministeriums und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zur Mitwirkung waren Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen eingeladen. Betroffene mit ihrer Erfahrungsexpertise nahmen ab Februar 2011 teil.

Welche Ergebnisse wurden erzielt?

Am 30. November 2011 beendete der Runde Tisch seine Arbeit mit einem Abschlussbericht, der dem Bundeskabinett vorgelegt wurde. Im Abschlussbericht wurde sowohl untersucht, welche Bedingungen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen begünstigen, als auch konkrete Vorschläge gemacht, wie ein ergänzendes Hilfesystem für Betroffene aussehen sollte. Der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch ernannte im März 2010 die erste deutsche Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, die die Arbeit des Runden Tisches begleitet hatte. Von Dezember 2011 bis Februar 2022 war Johannes-Wilhelm Rörig ihr Nachfolger. Seit April 2022 ist Kerstin Claus Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (siehe Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – UBSKM).