Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR

Expertise

Im Beschluss zur Einsetzung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wies der Deutsche Bundestag ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Aufarbeitung von sexueller Gewalt in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der DDR hin.

Um erste Erkenntnisse in diesem weitgehend unerforschten Bereich zu gewinnen, hatte die Kommission die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft mit einer Expertise beauftragt. Ziel dieser Untersuchung war es, das für die Anhörungen der Kommission notwendige historische Hintergrundwissen bereitzustellen und Fragestellungen für die weitere Forschung zu formulieren.

Die Ergebnisse der Expertise wurden beim 2. Öffentlichen Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR“ der Kommission im Oktober 2017 in Leipzig veröffentlicht.

Laufzeit des Projekts: 01.11.2016 – 31.03.2017

Das Projekt wurde über Mittel der Kommission finanziert.

Autorinnen und Autoren der Expertise
Dr. rer. pol. Christian Sachse, Politikwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) für die Aufarbeitung der DDR-Zwangsarbeit

Stefanie Knorr, Diplompsychologin und Mitarbeiterin der Beratungsstelle für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur „Gegenwind“

Benjamin Baumgart, Volljurist und juristischer Berater der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG)


Thema sexueller Kindesmissbrauch in der DDR

Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR

Sexueller Kindesmissbrauch war in der DDR ein großes Tabu. Er fand sowohl in Heimen und anderen geschlossenen Institutionen, aber als auch in der Familie statt.