Datenschutzvereinbarung Verbundprojekt „Auf-Wirkung“

Informationen zur Datenverarbeitung durch das Verbundprojekt „Auf-wirkung“ in gemeinsamer Verantwortung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Die Teilprojekte 1-4 des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten  Verbundprojekts „Auf-wirkung“ werten im Rahmen ihrer Forschung vertrauliche Anhörungen der Aufarbeitungskommission sowie an diese übersandte schriftliche Berichte aus. Diese Forschungsinstitutionen und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ), vertreten durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), haben deshalb eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortung für die Verarbeitung der Daten geschlossen (Artikel 26 EU-Datenschutzgrundverordnung). Der UBSKM beim BMFSFJ wird dabei als Verantwortlicher für die bei der Kommission verarbeiteten personenbezogenen Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 EU-Datenschutzgrundverordnung angesehen. In der Vereinbarung werden die Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung festgelegt, Verantwortungsbereiche definiert und einzelne Verarbeitungsschritte sowie die hierfür vorgesehenen Schutzstandards beschrieben.

Die Vereinbarung hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Ein Teil der vertraulichen Anhörungen wird vollständig verschriftlicht. Zudem wird zu jeder Anhörung eine Zusammenfassung gefertigt. Die Niederschrift und die Zusammenfassung werden ebenso wie die schriftlichen Berichte nach strengen Regeln pseudonymisiert. Gelöscht werden sämtliche Namen, Bundesländer, Orte und auch weitere Stellen, die z.B. über eine Suchmaschine im Internet zur Identifizierung der angehörten oder in der Anhörung genannten Personen beitragen könnten. Jahreszahlen werden in einen 5-Jahres-Zeitraum umgewandelt (Bsp.: 1968 *(Jahr zw. 1966-1970). An die Teilprojekte 1-4 von „Auf-wirkung“ werden maximal 200 Zusammenfassungen von Anhörungen, 100 Transkripte und 100 schriftliche Berichte übersandt, deren Inhalt mit den Forschungsfragen des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Sie werden ausschließlich in pseudonymisierter Form weitergegeben.

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, auch an das Teilprojekt 5 der Universität Rostock, wird ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Nutzung der Daten für andere Zwecke. In keinem Fall wird der Name der angehörten Person an die Forschungsinstitutionen weitergegeben und damit das Pseudonym aufgedeckt. Die Kommunikation mit den angehörten Personen führt ausschließlich das Büro der Kommission. Dieses übernimmt auch die Aufgabe, diese Personen zu informieren und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen einzuholen.

Es ist geplant, die Forschungsergebnisse in Form von Fachartikeln, Buchbeiträgen sowie Vorträgen zu veröffentlichen. Sobald konkrete Veröffentlichungen feststehen, werden diese auf der Internetseite der Aufarbeitungskommission aufgeführt.

Die Ergebnisse des Verbundprojektes fließen darüber hinaus in Publikationen (Internetseite, Berichte) der Kommission ein. In den Berichten der Kommission und in Veröffentlichungen des Verbundprojektes „Auf-Wirkung“ werden Namen oder andere, einzelne Personen kennzeichnende Angaben nicht genannt. Es kann sein, dass die Angaben von angehörten oder berichtenden Personen in einem Kommissionsbericht oder einer Veröffentlichung des Verbundprojektes wörtlich wiedergegeben oder ausführliche Teilaspekte bzw. ganze Geschichten beschrieben werden. Dies erfolgt ausschließlich mit vorheriger genereller oder speziell einzuholender Einwilligung der betroffenen Person. Auch hier achten sowohl die Kommission als auch die beteiligten Forschungsinstitutionen darauf, dass sich aus dem Zitat keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ergeben (Pseudonymisierung). Die übermittelten Daten werden die beteiligten Forschungsinstitutionen fünf Jahre nach Projektende löschen. Das Projektende ist am 31. Dezember 2020.

Die Beteiligten haben technisch und organisatorisch alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen datenschutzrechtlichen Sicherheitsbestimmungen anzuwenden, diese regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren.

Betroffene Personen können ihre Rechte, insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung oder Datenübertragbarkeit bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen (Artikel 26 Absatz 3 EU-Datenschutzgrundverordnung).

Als Datenschutzbeauftragte auf Seiten des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde die Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin, Telefon:  +49(0)30 18 555-0, E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmfsfj.bund.de benannt.

Als Datenschutzbeauftragter auf Seiten der beteiligten Forschungsinstitutionen wurde Gerhard Leuck, Leiter der Rechnerbetriebsgruppe Informatik, Robert-Mayer-Str. 11-15, Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0)69 798-28351, E-Mail: dsb@uni-frankfurt.de benannt.

Betroffene Personen können sich bei Fragen oder wenn sie ihre Rechte geltend machen möchten auch an folgende Anlaufstelle wenden:
Susanne Fasholz-Seidel, Referatsleiterin Büro der Kommission, Glinkastraße 24, 10117 Berlin, Tel.: +49(0)30/18555-1570, E-Mail: susanne.fasholz@aufarbeitungskommission.bund.de.


Stand: 27.11.2018