Sexueller Kindesmissbrauch

Definition sexueller Kindesmissbrauch und Begriffsbestimmungen

Was ist sexueller Kindesmissbrauch?

Jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen ihren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Täter und Täterinnen nutzen dabei Macht- und Autoritätspositionen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des betroffenen Kindes zu befriedigen.

Die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR liegt seit Januar 2016 bei der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Damit ist sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren gemeint.

Wie ist sexueller Kindesmissbrauch im Strafrecht definiert?

Kinder – nach strafrechtlicher Definition minderjährige Personen unter 14 Jahren – können sexuellen Handlungen aufgrund ihres Entwicklungsstands grundsätzlich nicht zustimmen. Das bedeutet, dass Missbrauch selbst dann vorliegt, wenn ein Kind mit der Handlung einverstanden wäre oder diese aktiv herbeigeführt hätte.

Darüber hinaus sind sexuelle Handlungen an Kindern oder Jugendlichen strafbar, wenn sie von Personen ausgehen, denen sie zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut wurden. Das umfasst beispielsweise Lehrkräfte oder Trainerinnen und Trainer. Damit sexuelle Handlungen an Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren strafbar sind, muss allerdings ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt worden sein, dass sich aus dem Obhutsverhältnis ergibt.

Welche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch gibt es?

Die Handlungen, die als sexueller Missbrauch bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Sie reichen von verbalen sexuellen Anspielungen bis zu körperlichen Übergriffen, wie z.B. bei Hilfestellungen beim Sport. Es gibt sexuelle Handlungen am Körper des Kindes (hands-on), wie z.B. Zungenküsse oder Manipulationen der Genitalien, sowie schwere Formen sexuellen Missbrauchs, wie orale, vaginale und anale Penetration. Außerdem gibt es Fälle von Missbrauch, bei denen der Körper des Kindes nicht berührt wird (hands-off), z.B. wenn Täter oder Täterinnen vor einem betroffenen Kind masturbieren, sich exhibitionieren oder diesem gezielt pornografische Darstellungen zeigen oder es auffordern, sexuelle Handlungen an sich – oder z.B. vor einer Webcam – vorzunehmen.

Gibt es sexuelle Gewalt auch unter Jugendlichen?

Ein erhebliches Risiko im Kontext sexueller Gewalterfahrung in der Kindheit besteht außerdem durch Übergriffe unter Gleichaltrigen. Jugendliche dürfen und sollen sich mit anderen sexuell ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Sexueller Missbrauch liegt jedoch vor, wenn die oder der Jugendliche sich in einer Zwangslage befindet und dies durch den Täter oder die Täterin für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird.

Auch mittels digitaler Medien sind Mädchen und Jungen sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch durch Erwachsene und andere Jugendliche ausgesetzt u.a. durch Cybergrooming, Sexting oder durch die ungewollte Auseinandersetzung mit Pornografie. Betroffene Kinder und Jugendliche können sich an spezialisierte Fachberatungsstellen wenden, die sie durch Beratung und langfristige therapeutische Begleitung unterstützen.

Welche anderen Begriffe gibt es für sexuellen Kindesmissbrauch?

In der Fachpraxis und Wissenschaft wird statt „sexueller Kindesmissbrauch“ häufig der Begriff „sexuelle“ oder „sexualisierte Gewalt an Kindern bzw. Jugendlichen“ verwendet.

Kontexte sexuellen Kindesmissbrauchs

Sexuelle Gewalt geschieht in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen. Einzelne dieser Bereiche werden hier genauer erläutert.

Familie

Täter und Täterinnen sind Väter, Mütter, Geschwister und Verwandte jeglichen Verwandtschaftsgrades sowie solche im Stief- oder Pflegeverhältnis. Zum familiären Kontext gezählt werden auch Lebensabschnittsgefährten und -gefährtinnen oder Lebenspartner und Lebenspartnerinnen der Eltern.

Soziales Umfeld

Täter und Täterinnen sind Personen, die über einen gewissen Zeitraum regelmäßig Umgang mit der von sexuellem Missbrauch betroffenen Person und/oder deren Familie haben wie Nachbarn, Freunde und Bekannte der Familie, Schulkameraden, eigene Freunde oder die der Geschwister sowie Eltern von Freunden.

Institution

Täter und Täterinnen sind hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungspersonen in Institutionen wie Schulen, Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften, Vereinen (im Sport, aber auch in anderen Freizeitbereichen), Heimen, Jugendwerkhöfen, Kliniken, Arzt- und Therapiepraxen und Kindertagesstätten bzw. Kindergärten.

Fremdtäter und Fremdtäterinnen

Fremdtäter und Fremdtäterinnen sind Personen, die keinerlei persönlichen Bezug zur von sexuellem Missbrauch betroffenen Person haben. Nicht einbegriffen sind hier Täter und Täterinnen aus dem Bereich ritueller oder organisierter sexueller Gewalt.

Organisierte Strukturen (organisierte Gewalt)

Bei sexuellem Kindesmissbrauch in organisierten Gewaltstrukturen ist mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: a) Mehrmalige gemeinschaftliche Übergriffe, b) Weitergabe der Kinder an Dritte, c) Taten in Gewinnerzielungsabsicht.

Organisierte rituelle Strukturen (rituelle Gewalt)

Systematische Anwendung schwerer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in Gruppierungen mit einer (schein-)ideologischen, sektenähnlichen oder religiös geprägten Sinngebung oder Rechtfertigung für ihr kriminelles organisiertes Handeln.


Aus welchen Bereichen wurde der Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch berichtet?

Die Kommission hat 2.038 vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen im Juli 2023 ausgewertet. Davon betreffen 67% die Familie, 31% Institutionen, 18% das soziale Umfeld, 14% organisierte und rituelle Strukturen sowie 7% Fremdtäter und Fremdtäterinnen. Mehrfachnennungen waren möglich.

Grafik zur Verteilung der Kontexte- Balkendiagramm: 67% (1362) Familie, 31% (633) Institution, 18% (375) soziales Umfeld, 14% (292) Organisierte Strukturen (inkl. organisierte rituelle strukturen), 7% (139) Fremdtäter
Darstellung zur Verteilung der Kontexte, Stand Juli 2023. Mehrfachnennungen möglich.

Themen & Erkenntnisse zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Die Kommission hat sexuellen Kindesmissbrauch bisher zu verschiedenen Schwerpunktthemen untersucht und ihre Erkenntnisse darüber veröffentlicht. Zu den Schwerpunkten gehören die Familie, die Kirchen, der Sport oder die DDR. Aber auch mit den Folgen sexualisierter Gewalt für Betroffene oder mit ihren Erfahrungen mit der Strafjustiz hat sich die Kommission beschäftigt.