Zwischenbericht zum Kentler-Projekt macht klar, wie wichtig Recht auf Aufarbeitung ist


20.12.2022 - Am 19. Dezember hat die Universität Hildesheim gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen Zwischenbericht zum Aufarbeitungsprojekt "Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe" vorgestellt. Aus Sicht der Aufarbeitungskommission zeigt der Zwischenbericht eindrucksvoll und erschreckend das breite Netzwerk und Unterstützersystem des Sexualforschers auf, das den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Jahrzehnte ermöglichte.


Es wird zudem deutlich, wie wirkungsmächtig diese Strukturen bis heute noch sind. Darum ist es nötig, dass alle beteiligten Akteure und Institutionen hier aufarbeiten: Träger der Jugendhilfe und die Aufsichtsbehörden, die evangelische Kirche und Wissenschaft, hier vor allem die Fachgesellschaften z.B. der Sexualpädagogik. Die Erfahrungen der Kommission seit ihrem Start im Jahr 2016 zeigen deutlich, dass nicht darauf gewartet werden kann, dass Institutionen von sich aus aufarbeiten, wo sie beim Schutz von ihnen anvertrauten jungen Menschen versagt haben. Es braucht eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Aufarbeitung.

Das Forschungsteam verweist zudem auf das Recht der Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Zusammenhänge aufzuarbeiten und Verantwortung zu benennen. Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch betont das Recht auf Aufarbeitung und setzt sich für eine gesetzliche Verankerung dieses Rechts ein.

„Ohne die Beteiligung der Betroffenen ist keine umfassende Aufarbeitung möglich. Dafür müssen dringend Rechte wie Akteneinsicht und Informationsrechte für Betroffene geschaffen werden; die Betroffenen haben ein Recht auf Aufarbeitung. Und Institutionen haben zudem die Pflicht zur Aufarbeitung."

Kommissionsmitglied Barbara Kavemann

Das Forschungsprojekt „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes“ ist ein Folgeprojekt eines ersten Aufarbeitungsprojekts durch die Universität Hildesheim. In der Folge der ersten Veröffentlichung waren zu den Netzwerken um Helmut Kentler weitere Hinweise von betroffenen Personen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen eingegangen, die deutlich machten, dass es einer Fortführung der Aufarbeitung bedarf. Das bis Ende 2024 laufende Projekt soll insbesondere der Frage nachgehen, wie dieses Netzwerk sich differenzierter beschreiben lässt und wie das Landesjugendamt Berlin darin positioniert ist, d. h. welche organisationalen Verwobenheiten und Verantwortlichkeiten auch über Berlin hinaus sich rekonstruieren lassen. Hier geht es zum Zwischenbericht des Forschungsprojekts.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat 2019 Empfehlungen für institutionelle Aufarbeitung veröffentlicht und betont die Rechte von Betroffenen, insbesondere gegenüber Institutionen und Behörden.


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