Workshop zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien
03.05.2024 – Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat sich in einem Workshop mit über 40 Expert*innen aus Erfahrung und aus der Fachpraxis mit der Aufarbeitung in Familien befasst. Ziel ist die Veröffentlichung einer Orientierungshilfe.
Dass sexualisierte Gewalt in der Familie stattfindet, ist laut einer Umfrage der Missbrauchsbeauftragten mittlerweile 90 Prozent der Menschen in Deutschland bewusst. Verdrängt wird dagegen häufig der Gedanke, dass Missbrauch auch in der eigenen Familie oder im nächsten Umkreis stattfinden kann. Aus diesem Grund drängt die Kommission seit Jahren darauf, Familie als Haupttatort sexuellen Kindesmissbrauchs stärker in den Fokus gesellschaftlicher Aufarbeitung und Verantwortung zu rücken.
Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert wie die Aufarbeitung in Familien. Dabei ist es zentral, dass wir uns als Gesellschaft dieser Aufgabe widmen.
Prof. Dr. Julia Gebrande
Betroffene aus dem Tatkontext Familie und Fachkräfte aus psychosozialen Handlungsfeldern wie Fachberatungsstellen und Jugendämtern waren für den Workshop nach Berlin eingeladen, um gemeinsame Schwerpunkte für die Orientierungshilfe zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch durch Angehörige zu erarbeiten. Dabei galt es zu klären, an wen sich die Empfehlungen richten sollen, wie Angehörige in ihrer Verantwortung angesprochen werden können und wie Betroffene angesprochen werden sollen, ohne Ihnen die Verantwortung für Aufarbeitung zuzuweisen. Darüber hinaus wurde erörtert, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie solche Unterstützung finanziert werden kann. Zudem wurde gefragt, wie mögliche Risiken einer Aufarbeitung thematisiert werden können, aber gleichzeitig zur Aufarbeitung ermutigt wird. Geleitet wurde der Workshop von den Kommissionsmitgliedern Prof. Dr. Julia Gebrande und Prof. Dr. Barbara Kavemann sowie Angela Marquardt vom Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches. Einen Impulsvortrag hielt Prof. Dr. Sabine Andresen, ehemalige Vorsitzende der Kommission, Erziehungswissenschaftlerin und Autorin der Fallstudie Familie. Darin betonte sie die gesellschaftliche Verantwortung und stellte Aspekte einer angemessenen Aufarbeitung innerhalb der Familie dar. Mit Blick auf die geplante Orientierungshilfe sei es wichtig, Familienpolitik auf jeder Ebene anzusprechen und vor allem willige Familienangehörige zu unterstützen. Denn Familien zur Aufarbeitung zu zwingen, sei eine besonders große Hürde. Sie müssen dazu aufgefordert werden.
Betroffene haben bereits so viel geleistet, jetzt sind die Anderen dran, Verantwortung zu übernehmen.
Prof. Dr. Sabine Andresen
Die Sichtweisen auf das Thema Aufarbeitung in Familien seien sehr vielfältig und verdeutlichten immer wieder die Herausforderung, allgemeingültige Empfehlungen zu geben. Aber der Wunsch nach Verantwortungsübernahme eint die Betroffenen dieses Tatkontextes, sagte Angela Marquardt. Vier thematische Arbeitsgruppen gingen der Frage der Umsetzung und Gestaltung der Orientierungshilfe nach: es ging um die Bedarfe von Betroffenen, aber auch um die Rolle der Angehörigen, die Aufgaben der Institutionen und der Gesellschaft bei Aufarbeitung in Familien.
Die Ergebnisse der Diskussionen machten die Missstände in der Gesellschaft, aber auch die zusätzlichen Belastungen, denen Betroffene durch das Schweigen durch Angehörige ausgesetzt sind, nochmals bewusst. Es sei wichtig, dass Gesellschaft und zuständige Institutionen wie Jugendämter, Kitas und Schulen sich eingestehen, in der Vergangenheit beim Kinderschutz versagt zu haben. Dafür müsse Verantwortung übernommen werden, sagte Barbara Kavemann von der Aufarbeitungskommission. Betroffene sollten durch die Orientierungshilfe das Gefühl vermittelt bekommen, sie stünden nicht weiter alleine in der Verantwortung für Aufarbeitung. Im Gegenteil brauchten sie Entlastung, denn das Schweigen, das Leugnen und der aktive Täter*innenschutz innerhalb der Familie sind erhebliche zusätzliche Belastungen und eine Form der Gewalt, so Renate Bühn vom Betroffenenrat bei der UBSKM.
Auch wenn die Aufarbeitung in Familien zuvorderst die Pflicht und Verantwortung der Familien, der Angehörigen ist, die geschwiegen, vertuscht und Täter*innen geschützt haben, bleibt sie auch immer eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Die Aufarbeitung darf nicht zur Privatangelegenheit erklärt werden.
Prof. Dr. Barbara Kavemann
Der Workshop hat die Aufarbeitungskommission in ihrer Arbeit zum Thema Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in Familien ein gutes Stück vorangebracht. Aber es sind noch Fragen offen und Entscheidungen zu treffen. Die Arbeitsgruppen in der Kommission und auch im Betroffenenrat haben noch einiges vor sich.