Werkstattgespräche: Sexueller Missbrauch in Kliniken und Praxen
02.06.2026 – Welche Risikofaktoren bestehen für Kinder und Jugendliche, sexualisierte Gewalt durch medizinisches Fachpersonal zu erleiden? Wie kann eine Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Kliniken oder Praxen stattfinden? Für eine erste Annäherung an ihren neuen Schwerpunkt hat sich die Aufarbeitungskommission in ihren dreizehnten Werkstattgesprächen mit Betroffenen und Expert*innen aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich ausgetauscht.
Formen des Missbrauchs in der Medizin
Im ersten Panel ging es um Formen und Dynamiken von Gewalt im medizinischen Kontext mit Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, und Daniel Arkadij Gerzenberg, Betroffener von sexualisierter Gewalt im medizinischen Kontext und Mitglied des Betroffenenrats bei der UBSKM. Die Häufigkeiten von Missbrauch in der Medizin sind bisher wenig empirisch untersucht. Witt et.al gehen von einer Betroffenheit von 0,1 Prozent unter Kindern und Jugendlichen bei Krankenhausaufenthalten aus, dies sei jedoch angesichts der Tatsache, dass gar nicht alle Kinder und Jugendlichen überhaupt einen Krankenhausaufenthalt im Alter zwischen 0 und 18 Jahren haben, eine „erschreckend hohe Zahl“. Besonders gefährdet seien Kinder und Jugendliche vor allem bei langen Verweildauern, beispielsweise wegen chronischer Krankheiten oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Als spezifisch für die Ermöglichung von Missbrauch im medizinischen Kontext wurde unter anderem das hohe soziale Ansehen von Ärzt*innen herausgearbeitet.
Durch seinen Status hatte der Arzt bei meinen Eltern einen Vertrauensvorschuss.
Daniel Arkadij Gerzenberg, Betroffener
Zu den Risikofaktoren gehört auch die Machthierarchie zwischen dem medizinischen Personal und den behandelten Personen. Oft wissen Patient*innen nicht, welche Handlungen und Berührungen medizinisch notwendig sind, und welche möglicherweise ein Übergriff. Gerade für Kinder und Jugendliche ist es eine große Hürde, Behandlungen abzulehnen. Teilweise sind sie und ihre Eltern auch von den behandelnden Personen abhängig, etwa wenn Gutachten für Krankenkassen erstellt werden müssen. Um die Taten unentdeckt zu lassen, argumentieren Tatpersonen auch mit der ärztlichen Schweigepflicht. Zudem stehen ihnen Medikamente zur Verfügung, mit denen sie Opfer sedieren können. Die Aufdeckung wird auch dadurch erschwert, dass es keine oder wenige unabhängige Beschwerdestellen gibt. Die dauerhafte Überlastung des gesamten medizinischen Systems, vor allem die Situation in Klinken, führt außerdem dazu, dass Maßnahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend oder konsequent umgesetzt werden können.
Der Fall der Uniklinik des Saarlandes
Im zweiten Panel richteten Kommission und Gäste den Blick auf Aufarbeitung, Lernen und nachhaltige Veränderung. Im Vordergrund stand dabei die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) durch eine unabhängige Aufarbeitungskommission von 2021 bis 2023. Prof. Dr. Fegert war zeitweise an der Entstehung beteiligt. Als ehemalige Vorsitzende des Fachbeirats, der die Aufarbeitung zusätzlich begleitete, schilderte Dr. Christine Bergmann die Arbeit der Kommission und die Zusammenarbeit mit dem UKS. Als weiterer Gast berichtete Prof. Dr. Renate Schepker, Zentrum für Psychiatrie Süd-Württemberg über die Rolle von medizinischen Gutachten in Aufarbeitungsprozessen. Diese können in die Aufarbeitung einfließen und diese unterstützen. Vorsichtig umzugehen ist allgemein jedoch mit der Beauftragung durch Institutionen mit Eigeninteresse, die schon während des Tatzeitraums im Amt waren. Dann können Gutachten mit sehr engen Grenzen vergeben, der Zugang zu Akten und Archiven erschwert und eine umfassende Aufarbeitung sogar verhindert werden. Im Fall des UKS wurden für das Gutachten über den Täter ebenso wie in der politischen Aufarbeitung keine Betroffenen befragt, das geschah erst später durch Expert*innen der Aufarbeitungskommission. Gutachter*innen müssen daher die Limitationen eines Gutachtens deutlich benennen.
Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss ging es um Schuld und Verantwortlichkeit und wenig um die Betroffenen.
Dr. Christine Bergmann, ehem. Mitglied der Aufarbeitungskommission
Prof. Dr. med. Eva Möhler übernahm 2020 die ärztliche Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes und berichtete über die Umsetzung des Schutzkonzeptes an ihrer Klinik. Seitdem konnte unter anderem ein Childhood-Haus etabliert werden, in dem kindliche Gewaltopfer von Expert*innen verschiedener Fachdisziplinen betreut werden. Zudem wurde die Wichtigkeit des Schutzes von Whistleblower*innen betont. Diese hätten besonders im ärztlichen Berufsstand viel zu verlieren, wenn sie sich exponieren. Dies kann ein Hinderungsgrund sein, Gewaltvorkommnisse zu melden.
Den Expert*innen war kein Fall bekannt, in dem ärztliche Fachgesellschaften oder Ärztekammern in Deutschland schon interne Aufarbeitungsprozesse angestoßen haben. Nach dem Standesrecht haben Ärztekammern die Möglichkeit und auch die Verpflichtung, eigene Verfahren durchzuführen und Tatpersonen die Approbation zu entziehen. In der Praxis werden aber häufig strafrechtliche Ermittlungen abgewartet, die nicht immer (mit einer Verurteilung) zu Ende geführt werden. Ärztekammern könnten aber zum Beispiel auch bei verjährten Taten oder bei Taten unterhalb der Strafrechtsschwelle die Approbation entziehen. Bei sexuellem Missbrauch von Patienten ist der Approbationsentzug alternativlos. Eine weitere Problematik bei den Fällen am UKS war, dass zwar das Grooming im ärztlichen Kontext stattfand, die Taten aber auch im ehrenamtlichen Kontext und im privaten Raum. Hieraus ergeben sich rechtliche Fragen, zum Beispiel bei der Informationsweitergabe im Rahmen des Datenschutzes.
Kliniken als Kompetenzorte
Im dritten Panel der Werkstattgespräche ging es um medizinische Einrichtungen als Kompetenzorte. Kompetenzort bedeutet, dass Einrichtungen für gewaltbetroffene Personen angemessene Unterstützung leisten und diese in Hilfesysteme weitervermitteln sollen. Hierfür ist auch der Erwerb von Wissen, z.B. zum Thema Trauma notwendig. Dazu berichteten Prof. Dr. Miriam Rassenhofer von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm und Dr. Yvette Schmidt, Mitglied des Betroffenenrates bei der UBSKM und Fachärztin für Anästhesie, Innere Medizin und Notfallmedizin.
Zunächst wurde herausgestellt, dass manche Ärzt*innen und Pflegepersonal auch eine Rolle als Mitwissende oder Vertuschende spielen. Gleichzeitig ist das Wissen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie auch die Handlungssicherheit, wenn der Verdacht auf eine Misshandlung oder den Missbrauch von Patient*innen besteht, sehr gering ausgeprägt.
Es bräuchte Leitfiguren, die in Kliniken traumasensible Aufklärung leisten.
Dr. Yvette Schmidt, Ärztin und Mitglied des Betroffenenrats
Beispiele für niedrigschwellige Anlaufpunkte in Krankenhäusern gibt es aufgrund des allgemeinen Pflegenotstandes nur wenige. Prof. Dr. Miriam Rassenhofer betonte, dass ein traumasensibler Umgang mit Patient*innen die Haltung in einer Einrichtung prägt und somit auch eine Voraussetzung für den Schutz ist. Wissens- und Kompetenzvermittlung über Traumata und traumasensible Behandlung seien bislang in den Ausbildungsgängen beteiligter Berufsgruppen noch zu wenig verankert. Als gutes Praxisbeispiel führte sie SER-Traumaambulanzen an. Eine davon wurde vor kurzem für Kinder und Jugendliche an der Uniklinik Ulm etabliert. Die Traumaambulanzen gehören zu den schnellen Hilfen im Sozialen Entschädigungsrecht (SER; SGB XIV) und werden von den Trägern der Sozialen Entschädigung bezahlt. Hier können kindliche und jugendliche Gewaltbetroffene in Akutfällen bis zu 18, erwachsene Gewaltbetroffene bis zu 15 Sitzungen traumaspezifische psychotherapeutische Frühintervention erhalten.
Die Aufarbeitungskommission möchte das Thema Missbrauch in medizinischen Einrichtungen weiter vertiefen und ruft daher Betroffene aus diesem Kontext auf, ihr zu berichten. In einem Fachgespräch Anfang 2027 sollen die rechtlichen Aspekte in der Aufklärung und Aufarbeitung und insbesondere die Leerstellen zwischen Strafrecht und Dienstrecht, Disziplinarrecht und Standesrecht betrachtet werden.