Unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch stärken


22.09.2021 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat sich mit einem Positionspapier an Verantwortliche in der Politik gewandt. Darin appelliert sie an künftige Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf Bundesebene zu stärken und weiterhin sicherzustellen.


Konkret fordert die Kommission, ihre Laufzeit über 2023 hinaus für mindestens fünf weitere Jahre zu verlängern und die Beteiligung von Betroffenen zu sichern. Darüber hinaus müsse das Gremium weiter unabhängig sein. Für die Aufarbeitung sei es essenziell, dass die Kommission nicht weisungsgebunden sei und keiner Fachaufsicht unterliege. Um Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Betroffenen zu gewährleisten, brauche die Arbeit der Kommission zudem eine gesetzliche Grundlage.

„Enttäuschen Sie nicht das Vertrauen vieler Menschen“, heißt es im Papier, „die aktuellen Zahlen der WHO führen vor Augen, dass auch heute in Deutschland in jeder Schulklasse ein oder zwei betroffene Kinder sitzen. Um heute zu einem effektiveren Kinderschutz beizutragen, braucht es die Aufarbeitung vergangener Versäumnisse.“ Diese müsse auf Bundesebene weiterhin sichergestellt werden.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Familie, in Institutionen des Aufwachsens wie Sportvereinen, Kirchen und Schulen sowie durch Fremdtäter in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf. Grundlage dafür war ein Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahr 2015, in dem dieser ihre Einberufung begrüßt. Ihre Mitglieder wurden 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen.


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