Stellungnahme zur pauschalen Infragestellung von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs in organisierten und rituellen Strukturen


Berlin, 20.03.2023 - Die aktuelle Diskussion über sexuellen Kindesmissbrauch in organisierten und rituellen Strukturen wirkt wie ein Déjà-vu: Es ist noch keine drei Jahrzehnte her, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt im familiären Kontext mit der massiven Infragestellung ihrer Glaubwürdigkeit zu kämpfen hatten. Ihre Berichte wurden damals ebenfalls mit der Verallgemeinerung abgewehrt, es handle sich um die Beeinflussung durch Beratung und Therapie.


Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch nimmt vor diesem Hintergrund die generelle Infragestellung von Berichten über organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt mit Sorge wahr. Die bisherige Aufarbeitung dazu macht eines deutlich: Betroffene, die zu organisierten und rituellen Gewaltstrukturen sprechen, haben es bis heute besonders schwer, gehört und anerkannt zu werden.

Grundverständnis und Forschungsanliegen

Die Kommission ermöglicht Betroffenen aus allen Tatkontexten außerhalb von Therapieeinrichtungen und Gerichtssälen das Sprechen. Dafür schafft sie einen geschützten Raum im Rahmen vertraulicher Anhörungen und nimmt ernst, was Betroffene ihr berichten. Die Kommission arbeitet nach dem Prinzip der Zeugenschaft und sie hat den Auftrag, Wissenslücken über sexuellen Kindesmissbrauch zu identifizieren und zu benennen. Dazu werden für alle Themenfelder u.a. Forschungsprojekte durchgeführt.

Seit 2017 hat die Kommission aus verschiedenen Perspektiven die Gewaltstrukturen von organisierter und ritueller Gewalt bearbeitet. Hier ist auch das Forschungsprojekt von Prof. Dr. Peer Briken und dessen Team aus Hamburg verortet. Methodische Vorgehensweise und Ergebnisdarstellung dieses Projektes sind der gängigen wissenschaftlichen Qualitätssicherung unterzogen worden. Alle Artikel wurden in Zeitschriften mit unabhängigem Begutachtungsverfahren aus dem Fachgebiet (peer review) eingereicht und publiziert. Zielsetzung der in Auftrag gegebenen Studien war, explorativ erste Erkenntnisse zu Erfahrungen, psychischen Belastungen, der aktuellen Versorgungssituation und besonderen Bedarfen hinsichtlich der Versorgung Betroffener zu erlangen.

Ausgewertet wurden mit qualitativen Methoden schriftliche Berichte von Betroffenen und Anhörungen der Kommission, in denen organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt beschrieben wurden. Den Projekten lagen außerdem Daten aus zwei anonymen Online-Befragungen von Betroffenen sowie von psychosozialen Fachpersonen zugrunde. Letztere gaben an, Betroffene professionell begleitet zu haben. Die Forschungsarbeiten an anonymen Teilnehmenden haben die Glaubwürdigkeit der Angaben nicht infrage gestellt, diese aber auch nicht überprüfen können. Sie beinhalteten auch keine Befragung zur Häufigkeit des Vorkommens des Phänomens. Die Forschung versteht sich als ein Beitrag zu beginnender universitärer Forschung zu dem Themenkreis. Die Herangehensweise sozialwissenschaftlicher Fallstudien wurde zur Auswertung der Anhörungen unter dem Leitgedanken der Kommission „Geschichten, die zählen“ bewusst als exploratives Verfahren gewählt.

Fachlicher Dialog

Die aktuelle Berichterstattung im SPIEGEL ebenso wie die beiden Stellungnahmen der Rechtspsychologie (DGPs und BDP) verdeutlichen aus Sicht der Kommission, wie nötig eine sachliche und fundierte Aufarbeitung in diesen Bereichen ist. Die Schlussfolgerung, es gäbe keinerlei Belege für rituelle Gewaltkontexte weist die Kommission auf der Basis der ihnen vorliegenden Berichte und der Studien in dieser Pauschalität zurück. Die Kommission lädt vielmehr zu einer sachlichen Debatte ein. Nur so kann man betroffenen Menschen, dem Hilfesystem, dem schwierigen Diskurs über Erinnerung, Indoktrination und Ideologie, also der Komplexität des Themenfeldes sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in organisierten und rituellen Strukturen gerecht werden.

Die Kommission setzt auf den Dialog zwischen den wissenschaftlichen Disziplinen – eine einzelne Disziplin kann Wahrheit für sich allein nicht in Anspruch nehmen. Nötig ist eine transparente und interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den bestehenden Wissenslücken. Wohingegen eine polarisierte Debatte und pauschalisierte Diskreditierungen von Fachleuten, Forschungsmethoden und Betroffenen Aufklärung verhindern. Die Kommission lädt die Vertreterinnen und Vertreter der am Thema beteiligten Fachverbände, ganz explizit auch rechtspsychologische Verbände, daher ein, einen sachlichen Austausch zu suchen, um im Sinne der Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und im Sinne der Wissenschaft konstruktiv und fachlich im Dialog miteinander Fortschritte zu erzielen.


Zurück zur Übersicht