Statement anlässlich der Beratung des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ im Bundeskabinett


19.06.2024 - Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt, dass der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz) dem Bundeskabinett zur Beratung vorliegt.


Für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist das Gesetz ein Meilenstein. Das Gesetz verbessert auf vielfache Weise die Unterstützung Betroffener sexualisierter Gewalt, auch dadurch, dass es die Rolle der Aufarbeitungskommission als Stimme der Betroffenen stärkt. Der Auftrag der Aufarbeitungskommission wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und damit zukunftsfest gemacht. Mit der Pflicht, regelmäßig über den Fortschritt der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung in Deutschland zu berichten und Empfehlungen zu erforderlichen Maßnahmen zu geben, wird die Aufarbeitungskommission zur konstruktiven Mahnerin und Impulsgeberin für Politik und Zivilgesellschaft. Sie stellt damit sicher, dass Betroffene sexualisierter Gewalt gehört und gesehen werden.

Das Gesetz wird aber nicht allen Erwartungen gerecht. Nötig ist die weitere Stärkung der Rechte Betroffener auf Aufarbeitung. Keine Institution in Staat und Gesellschaft darf sich der Aufarbeitung verweigern. Das bedeutet vor allem, dass alle Betroffene ein umfassendes Akteneinsichtsrecht haben müssen. Dieses darf nicht nur für die Kinder- und Jugendhilfe gelten, es muss auch andere Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen mit einbeziehen. Im Gesetz braucht es zudem deutliche Nachbesserungen bei der finanziellen und personellen Ausstattung der ehrenamtlich arbeitenden Kommission. Nur so kann sie die zusätzlichen Aufgaben, die das Gesetz ihr anvertraut, erfüllen.

Am 22. April 2024 hat die Kommission eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des jetzt vom Bundeskabinett beratenen Gesetzes vorgelegt.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ist auf Bundesebene seit acht Jahren eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene und Zeitzeug*innen aus allen Tatkontexten. Ihre aktuellen Zahlen belegen, wie wichtig ihr Angebot für Betroffene ist, sich in einem sicheren und vertraulichen Rahmen anvertrauen und über die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend sprechen zu können. In diesem Jahr haben sich monatlich durchschnittlich 20 Betroffene bei ihr gemeldet, um sich für eine vertrauliche Anhörung anzumelden oder einen schriftlichen Bericht zu senden. Seit 2016 hat die Aufarbeitungskommission rund 2.000 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 760 schriftliche Berichte erhalten. Zudem haben sich viele Betroffene oder deren Angehörige mit weiteren Anliegen zu ihrem Aufarbeitungsprozess an sie gewandt.

Die gesetzliche Verankerung dieser Angebote ist daher ein wichtiger Schritt, um die Aufarbeitung in Deutschland voranzubringen und um Empfehlungen für Prävention und Intervention sexuellen Kindesmissbrauchs aus den Berichten der Betroffenen ableiten zu können.

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