Sexueller Kindesmissbrauch und Schule 2: Die zehnten Werkstattgespräche


15.06.2021 Bereits zum zweiten Mal hat sich die Aufarbeitungskommission mit Expertinnen und Experten zum Thema Schule und sexueller Missbrauch ausgetauscht. In den Mittelpunkt rückten diesmal die Rolle der Schulsozialarbeit und die Frage nach dem Umgang mit aktuellen Fällen sexualisierter Gewalt durch Lehrkräfte.


Als erster Gast berichtete Prof. Dr. Nicole Pötter, Professorin für Soziale Arbeit an der Hochschule München, über die Rolle von Schulsozialarbeit in Deutschland. Die Aufgaben und das Image von Schulsozialarbeit hätten sich in den letzten Jahren sehr gewandelt.

Lange Zeit war die Schulsozialarbeit als Teil der Jugendarbeit definiert, die sich auf die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen konzentrierte. Mit der Reform des achten Sozialgesetzbuches sei sie nun ein eigenes Arbeitsfeld und schließe alle Kinder und Jugendlichen ein. Außerdem habe sich die Wahrnehmung von Schulsozialarbeit in den letzten zehn Jahren sehr zum Positiven verändert.

Da gibt es ein anderes Verständnis bei Eltern und Schulleitungen. Die Schulleitungen sagen, es ist ein Qualitätsmerkmal, Schulsozialarbeit zu haben. Das frühere Image, nach dem Motto ‚Schulsozialarbeit bedeutet Brennpunktschule‘, das ist weg.

Prof. Dr. Nicole Pötter

Unter Schulsozialarbeit verstehe man heute ein kontinuierliches Angebot vor Ort, das junge Menschen in ihrer sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung fördere. Zielpublikum für Informations-, Aufklärungs- und Fortbildungstermine seien auch Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte. Allerdings seien die konkreten Aufgaben und Grundlagen der sozialen Arbeit in der Schule bis heute nicht klar definiert. Das führe dazu, dass an die Schulsozialarbeit die Erwartung herangetragen wird, alles zu übernehmen, für das Lehrer*innen keine Kapazitäten haben. Die Aufgabenstellung ändere sich je nach Arbeitgeber: in einigen Bundesländern sind Schulsozialarbeiter‘*innen fest beim Schulträger angestellt, in anderen sind sie Angestellte der freien Jugendhilfe oder des Jugendamts.

Ziel von Schulsozialarbeit: Räume für Gespräche schaffen

Schulsozialarbeiter*innen können wichtige Vertrauenspersonen für Schüler*innen sein, etwa weil sie anders als Lehrkräfte keine Noten vergeben. Um die Prävention sexualisierter Gewalt zu stärken, könne durch Schulsozialarbeit ein Schulklima gefördert werden, das Raum für vertrauensvolle Gespräche lasse. Kinder hätten so die Möglichkeit, etwa über Genderzuschreibungen, Schwierigkeiten in der Pubertät oder eben auch Erfahrungen mit sexueller Gewalt zu sprechen. Dazu könnten Schulsozialarbeiter*innen mit ihrem Wissen beitragen, indem sie an Schulentwicklungskonzepten mitarbeiten- die Offenheit der Schulleiter*innen für ihre Einbindung vorausgesetzt.  Wunschziel sei, dass in der Schule multiprofessionelle Teams arbeiten mit einer sozialpädagogischen Fachkraft pro 150 Schüler*innen.

Schulsozialarbeiter*innen verfügen laut Pötter nicht zwingend über mehr Fachwissen zu sexueller Gewalt als Lehrkräfte. Allerdings seien sie besser vernetzt, zum Beispiel mit dem Jugendamt und Fachberatungsstellen. Sie seien zudem stärker für die Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen sensibilisiert.

Nicole Pötter merkte allerdings selbstkritisch an, dass es im Fachgebiet Schulsozialarbeit bisher keine Forschung zum Thema Missbrauch gibt. Auch in der Ausbildung müssten blinde Flecken bearbeitet werden.

Wir müssen noch dafür sorgen, dass Studierende die Hochschule nicht verlassen, ohne etwas von Kinder- und Jugendschutz gehört zu haben.

Prof. Dr. Nicole Pötter

Strukturelle Herausforderungen der Schulsozialarbeit

Eine weitere Herausforderung sei die mangelnde Finanzierung der Schulsozialarbeit. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit fordere zum Beispiel ein Verhältnis von einer Fachkraft auf 150 Schüler*innen, de facto sei ein Verhältnis von 1:300 bis 400 oder sogar bis zu 1000 an vielen Schulen normal. Problematisch seien auch befristete Stellen; dadurch könne kein langfristiges Verhältnis zur Schülerschaft aufgebaut werden.

Im niedersächsischen Modell, bei dem die Schulsozialarbeiter*innen fest in der Schule angestellt sind, sei diese Sicherheit gegeben. Allerdings würden sich aus der Abhängigkeit vom Schulträger Zielkonflikte ergeben. Grundsätzlich änderten sich mit der Frage der Finanzierung und Verantwortung für Stellen auch das Rollenverständnis und die Aufgabenstellung der Sozialarbeiter*innen.

Zu Schulpsycholog*innen bestehe leider häufig ein Konkurrenzverhältnis, erläuterte Pötter, obwohl Ressourcen und Energien idealerweise gebündelt werden sollten. Defizite der Lehrkräfte in Sachen Kinderschutz könnten Schulsozialarbeiter*innen nicht ausgleichen; die entsprechenden Kenntnisse müssten ebenso wie in der Sozialen Arbeit im Lehramtsstudium vermittelt werden.

Bremen: Modell für Intervention

Im zweiten Teil des Werkstattgesprächs waren drei Mitglieder der „Expert*innengruppe gegen sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen bei der Bremer Senatorin für Kinder und Bildung“ zu Gast: der Vorsitzende Olaf Genthe-Welzel, die Juristin Dr. Meike Winkler und Isabel Strey von Schattenriss-Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e.V.

Die Expert*innengruppe gibt es schon seit über 20 Jahren. 1997 wurde auf Betreiben des Zentralelternbeirats eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gegründet, um Fälle von Übergriffen und grenzwertiges Verhalten von Lehrkräften anzusprechen. Seit 1999 gibt es einen ständigen Arbeitskreis, der beispielsweise eine Meldekette und konkrete Handlungsanweisungen erarbeitet hat.

Ein wichtiger Schritt hin zum Schutz von Schülerinnen und Schülern war, dass Bremen 2016 die Sexualerziehung über alle Stufen verpflichtend in sein Schulgesetz aufgenommen habe, erklärte Herr Genthe-Welzel. Damit erhalte das Thema eine andere Gewichtung, als wenn es lediglich im Curriculum stünde.

Professioneller Umgang und gute Begleitung

Das Fallaufkommen variiere zwischen vier und acht Fällen im Jahr und sei über alle Schulformen verteilt. Täter*innen und Beschuldigte seien Schulmitarbeitende aller Professionen, wie Lehrkräfte, Pädagog*innen, Hausmeister, aber auch Ehrenamtliche. Das Spektrum der sexuellen Gewalt reiche von nonverbalen, über verbale, bis zu körperlichen Übergriffen.

Zur Fallberatung gehen Vertreter*innen die Expertengruppe unter anderem in die Schule und nehmen an Dienstgesprächen teil, um dem Kollegium die Informationen zu geben, die es brauche, „damit es nicht weiter brodelt“. Der Schulgemeinschaft müsse das Gefühl gegeben werden, dass der Fall gut begleitet werde. Auch an Elternabenden nähmen die Expert*innen teil: „Wenn wir spüren, dass die Eltern aufgeregt sind und Angst um ihre Kinder haben.“ Den Kontakt mit der Schülerschaft überlasse man hingegen nach einem Briefing den dortigen Schulleitungen. Nach Frau Winklers Beobachtung habe die Sensibilität für das Thema in den letzten Jahren zugenommen.

Schulen hatten immer Angst, überhaupt einen Fall zu haben von sexueller Übergriffigkeit aus Angst vor einem damit verbundenen schlechten Ruf. Da konnten wir entgegenwirken. Gute Schule macht nicht aus, dass es keine Fälle gibt, sondern dass man gut und professionell mit solchen Fällen umgeht.

Dr. Meike Winkler

Sanktionen für Beamtinnen und Beamte schwer umzusetzen

Disziplinar- und arbeitsrechtlich sei es schwierig, gegen übergriffige Lehrkräfte vorzugehen, erklärte die Juristin. Für Tarifangestellte bliebe nach einer Abmahnung nur die Kündigung. Für Beamte biete das Disziplinarrecht eine größere Handlungsbreite von einem Verweis bis hin zur Entlassung. Daneben sei beamtenrechtlich eine Versetzung möglich. Abschlägige Urteile der Disziplinarkammern müsse man aber akzeptieren und umsetzen.

Es gibt Verhaltensweisen die man moralisch für verwerflich hält, aber die nach Disziplinarrecht kaum Möglichkeiten bieten, den Beamten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das ist schwierig zu vermitteln, auch den Kolleginnen in der Behörde und der Elternschaft. Der Impuls 'Schmeißt den raus' geht nicht. Da muss man gucken, wie man jemanden noch gut einsetzen kann.

Dr. Meike Winkler

Wichtig sei bei Versetzungen, dass die Leitung über die Vorgeschichte informiert sei und der betroffene Lehrer wisse, dass die Leitung informiert sei. Die Gewährleistung von Datenschutz sei dabei umzusetzen.

Im Gespräch mit der Kommission stellte sich heraus, dass die Angst vor Falschbeschuldigungen bei Lehrer- und Elternschaft, aber auch bei Schüler*innen enorm groß ist. Die Erfahrung zeige, dass ein Übergriff oder Missbrauchsfall die Schulgemeinschaft spalten könne. Eine klassische Strategie von Täter*innen sei es, vor allem das Vertrauen der Eltern der Mädchen oder Jungen zu gewinnen und sie auf ihre Seite zu ziehen. In manchen Fällen hätten Eltern die Täter*innen sogar verteidigt und die Expert*innengruppe angegriffen, erklärte Olaf Genthe-Welzel.

Wir stecken auch Geld in Coachings für Schulleitungen oder Kollegien, wenn sich herausgestellt hat, dass ein Kollege der Täterschaft überführt wurde. Oftmals spaltet ein Fall sexuellen Missbrauchs ein Kollegium und dann gibt es da diese Fraktionen, und die Frage steht im Raum: Wie findet das Kollegium wieder zusammen? Wie gestalten wir Aufarbeitungsprozesse?

Olaf Genthe-Welzel

Die Expert*innengruppe des Bremer Senats habe die Möglichkeit, solche Prozesse auch über eine lange Zeit zu begleiten. Forschung in diesem Bereich sei wahrscheinlich nicht möglich, weil Akten über Disziplinarverfahren aus datenschutzrechtlichen Gründen nach einer Zeit vernichtet würden. Isabel Strey erläuterte, dass ausschließlich Fälle von Täter*innen im Schulkontext gegen Schüler*innen behandelt werden. Für außerschulische Fälle stünden aber die Fachberatungsstellen und auch die vier Bremer ReBUZ (regionale Beratungs- und Unterstützungszentren) mit ihren interdisziplinären Teams bereit. Letztere richten sich an Eltern, Schüler*innen und an Schulen tätige Personen

(K)ein Vorbild für Flächenländer?

Heike Völger, Referatsleiterin beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), führte aus, dass sie die Bremer Expert*innengruppe in Gesprächen mit der Politik oft als Positivbeispiel anführe. Dafür erhalte sie auf Länderebene Zustimmung, aber auch die Einschätzung „Bremen ist ja klein“, in einem Flächenland sei ein solches Projekt nicht zu realisieren. Dem widersprachen die Mitglieder der Expert*innengruppe. Die Schulbehörden seien durchaus in der Lage, den Rahmen für die Umsetzung zu stecken.

Es kann ja auch regionalisiert werden. Es ist hilfreich, wenn man innerhalb eines Stadtstaats wie Bremen gut vernetzt ist. Aber es kommt darauf an, ob die, die die Aufgabe wahrnehmen, das als bedeutsam sehen.

Olaf Genthe-Welzel


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