Sexueller Kindesmissbrauch an Menschen mit Behinderung: Die sechsten Werkstattgespräche


07.11.2018 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sprach im Rahmen ihrer sechsten Werkstattgespräche mit Expertinnen und Experten zum Thema Missbrauch an Menschen mit Behinderung.


Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung mit (sexualisierter) Gewalt. Bisher nehmen sehr wenige Menschen mit Behinderung das Angebot der vertraulichen Anhörung durch die Kommission wahr. Die Kommission möchte sich zukünftig intensiver mit von sexuellem Missbrauch betroffenen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Aufarbeitung in diesem Missbrauchskontext ist besonders schwer und Unterstützungsangebote erreichen Menschen mit Behinderung häufig nicht. In den Werkstattgesprächen wurde deutlich, dass betroffene Personen nur selten eine Sprache für das Erlebte haben oder ihnen häufig keine Möglichkeit des Sprechens über sexuelle Gewalt vermittelt wurde. Auch wird ihnen vom Umfeld oftmals nicht geglaubt. Bei den Gesprächen standen besonders Fragen zum Zugang und zur Erreichbarkeit im Zentrum.

Forschung zu Erfahrungen sexualisierter Gewalt in Förderschulen

Prof. Dr. Sabine Maschke und Prof. Dr. Ludwig Stecher stellten die Ergebnisse der Erweiterungsstudie Speak!-Förderschule vor. In der Hauptstudie Speak! wurden im Jahr 2016 mehr als 2.700 Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe aller allgemeinen Schulformen im Bundesland Hessen zu ihren Erfahrungen mit Grenzverletzungen und sexueller Gewalt befragt. In der Erweiterungsstudie 2017 richteten die Erziehungswissenschaftler den Fokus auf Schülerinnen und Schüler, die Förderschulen besuchen.

Die Ergebnisse zeigen, dass Förderschülerinnen und Förderschüler im Vergleich zu Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen stärker von körperlicher sexualisierter Gewalt betroffen sind. Scham und Sprachlosigkeit gegenüber den Themen Körperlichkeit und (sexualisierter) Gewalt, aber auch Unwissenheit über Sexualität und die eigenen Rechte führen dazu, dass Erfahrungen oftmals nicht kommuniziert werden können. Ein besonders hohes Risiko liegt laut der Studie bei Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Sehen.

Prof. Dr. Sabine Maschke, Prof. Dr. Ludwig Stecher
v.l.: Prof. Dr. Sabine Maschke, Prof. Dr. Ludwig Stecher
©UKASK

Um möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt erreichen zu können, wurden die Erhebungsmethoden an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Dennoch stieß man trotz möglichst barrierefreier Befragungsinstrumenten und speziell geschultem Personal für die Befragungen im Laufe der Studie an die Grenzen eines standardisierten repräsentativen Verfahrens. Denn die Jugendlichen mit Förderschwerpunkt müssen ganz anders auf Fragen zu Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch vorbereitet werden als Gleichaltrige ohne Förderschwerpunkt. Darüber hinaus müssen für diese Zielgruppe spezielle Voraussetzungen zum Sprechen geschaffen werden.

Wir haben festgestellt, dass es hier eines ganz und gar anderen Settings und einer anderen Vorbereitung bedarf, um für diese Fragen zu sensibilisieren. Und für die Jugendlichen natürlich auch, um Worte zu finden.

Prof. Dr. Sabine Maschke

Aufarbeitungsprojekt Behinderteneinrichtung Mosbach

Frau Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Leiterin des Sozialwissenschaftlichen FrauenForschungsInstituts (SoFFi F.) berichtete über die Aufarbeitung in der Johannes-Diakonie Mosbach. Untersucht wurden der Alltag und die Gewalt in den 1950er und 1960er-Jahren. Die historische Aufarbeitung betraf neben Bewohnerinnen und Bewohnern, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Ordnung, unter der die Menschen in Mosbach lebten und arbeiteten, war organisiert nach dem Muster eines religiösen Familienverbandes mit dem Leiter als Oberhaupt, den Mitarbeitenden als mithelfenden Angehörigen und den behinderten Menschen als Kindern, mit einer entsprechenden Hierarchie. Die Aufarbeitung fand unter erschwerten Bedingungen statt:

Wir hatten eine Reihe von Schwierigkeiten. Zum Beispiel hatten wir die größte Schwierigkeit mit den Befragungen von Menschen mit [kognitiver] Behinderung und eingeschränkter Mitteilungsmöglichkeit.

Prof. Dr. Cornelia Helfferich

Zwar wurden z. B. Dokumente in einfacher Sprache angeboten und auch die Anwesenheit von Vertrauenspersonen war sichergestellt, doch sowohl das Sprach- als auch das Erinnerungsvermögen stellte für die Menschen mit Behinderung eine große Hürde dar. Auch konnten viele über die teils alltägliche Gewalt sprechen, aber zu der damaligen Zeit gab es gar keinen Begriff und keine Sprache für sexuellen Missbrauch.

Prof. Dr. Cornelia Helfferich
Prof. Dr. Cornelia Helfferich
©UKASK

Seit der Veröffentlichung des Aufarbeitungsberichtes hat sich in Mosbach einiges getan: Die Johannes-Diakonie hat in der Folge ein Leitbild mit Gewaltprävention entwickelt. Darin finden sich z. B. die Grundsätze der Zusammenarbeit, Führung und Unternehmenskultur und diese sehen u. a. die engere Zusammenarbeit mit einer Fachberatungsstelle vor.

Austausch mit der Mutstelle Berlin und einer Frauenbeauftragten

Die Diplom-Psychologin Pia Witthöft und die Frauenbeauftragte Franziska Keil informierten über ihre tägliche Arbeit mit Menschen mit Behinderung und deren Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle Gewalt. Pia Witthöft leitet die Mutstelle, eine Ombudsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Menschen mit Behinderung. Die Mutstelle bietet Betroffenen mit kognitiven Beeinträchtigungen und deren Angehörigen Beratung, Information und Unterstützung sowie Hilfe bei der Vermittlung und Koordination. Die Mutstelle ist ein Projekt der Aktion Mensch und der Lebenshilfe Berlin.

Wenn Menschen mit Behinderung Gewalt oder sexuellen Missbrauch erlebt haben oder erleben, braucht es eine Kultur im Umgang und der Achtsamkeit. So könne man das Vertrauen herstellen und die Menschen ermutigen, über die Erfahrungen zu sprechen, berichtete Pia Witthöft. Auch bei der Mutstelle melden sich die Betroffenen meist nicht selbst.

Das kommt fast gar nicht vor. […] Es braucht Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter in den Einrichtungen, die mitkriegen, was los ist. Die auch sowas wie die erste Hilfe sind. Die wissen, dass es die MUTSTELLE gibt und die dann diese Verbindung herstellen.

Pia Witthöft

Pia Witthöft und Franziska Keil
v.l.: Pia Witthöft, Franziska Keil
©UKASK

Um Menschen mit Behinderung zu erreichen und sie über die Arbeit der Kommission zu informieren, sei persönlicher Kontakt und Vertrauen maßgeblich. Darüber hinaus brauche es auch die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren wie Eltern, Betreuenden, Mitarbeitern in den Einrichtungen und anderen Vertrauenspersonen.

Empowerment gegen Unwissenheit

Zum Abschluss der Werkstattgespräche stellten Bernd Eberhardt, Martin Helmer und Ralf Specht das BeSt-Projekt – Beraten & Stärken vor. Das bundesweite Modellprojekt hat die nachhaltige Verbesserung des Schutzes von Mädchen und Jungen mit Behinderung vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen zum Ziel. Es richtet sich dabei sowohl an Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene mit körperlichen, geistigen, Hör- und Mehrfachbehinderungen, als auch an (teil-)stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen Mädchen und Jungen leben und begleitet werden. Das BeSt-Projekt wird in Trägerschaft der DGfPI e. V. (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.) durchgeführt und vom BMFSFJ finanziert.

Ralf Specht, Martin Helmer, Bernd Eberhardt
v.l.: Ralf Specht, Martin Helmer, Bernd Eberhardt
©UKASK

Grundsätzlich ist den meisten Menschen mit Behinderung nicht bewusst, dass auch sie über gewisse Rechte verfügen und dass übergriffiges Verhalten sowie Missachtung der eigenen Privatsphäre keineswegs Normalität sein sollte.

Das Recht, an Brüsten, oder anderen Körperteilen nicht angefasst zu werden, ist immer noch vielen Menschen mit Behinderung nicht bekannt. In den Einrichtungen wurde jahrzehntelang nach solchen Vorstellungen gehandelt, die pädagogische Kultur und Praxis der Einrichtungen ist davon geprägt.

Ralf Specht

Das BeSt-Projekt möchte vor allem die Kultur in den Einrichtungen verändern. Einrichtungen müssten sowohl an die Hand genommen, als auch aufgefangen werden, um die Verhältnisse für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Es geht dabei um einen positiven und partizipativen Lernprozess, der eigene Missstände und einen Weg in die Aufarbeitung aufzeigt sowie bessere Prävention schafft. Da es jedoch viele Themen gebe, auf die geachtet werden müsse, benötige ein solcher Prozess Zeit.

Eine Erfahrung ist: Wenn wir Einrichtungen zu viele Veränderungsprozesse zumuten, dann muss so ein System dicht machen, da es sonst nicht überlebt.

Bernd Eberhardt

Nach Abschluss der Gespräche möchte die Kommission den Themenschwerpunkt Menschen mit Behinderung weiter vertiefen. Dazu soll die Idee der „aufsuchenden Kommission“ für Personengruppen, die schwerer erreichbar sind, weiter durchdacht werden. Erste Überlegungen beinhalten eine Pilotphase für vertrauliche Anhörungen für Menschen mit Behinderung. Das für diese Betroffenengruppe spezialisierte und barrierefreie Angebot soll dabei erprobt und ggf. verbessert werden.


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