Landes-Aufarbeitungskommission in Nordrhein-Westfalen nimmt Arbeit auf
Düsseldorf, 10.05.2025 – In Nordrhein-Westfalen hat die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ihre Arbeit aufgenommen. Nach einer Auftaktveranstaltung in der Landeshauptstadt trat die Landeskommission zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
An der Auftaktveranstaltung nahmen neben den Mitgliedern der Landeskommission die Mitglieder der Kinderschutzkommission des Bundeslandes NRW teil. Nach dem Grußwort der Landesministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul, folgten Impulsvorträge von Nina Andrieshen, Vorsitzende der Kinderschutzkommission Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Julia Gebrande, der Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie von llka Katrin Kraugmann und Karl Haucke, die beide sowohl der neuen Landeskommission als auch dem Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs angehören.
Nina Andrieshen hob in ihrem Impulsvortrag hervor, dass Betroffene ein Recht darauf haben, dass Institutionen aufarbeiten. Dafür würden klare, einheitliche Standards benötigt, bei denen Betroffene im Mittelpunkt stünden. Anschließend betrachtete die Vorsitzende der Aufarbeitungskommission Prof. Dr. Julia Gebrande die Arbeit der Landeskommission im Verhältnis zur Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bundes. Sie betonte, die Einrichtung der Landeskommission in Nordrhein-Westfalen sei ein wichtiger Schritt, die auf Bundesebene bestehenden und ab dem 01.Juli 2025 verstetigten Strukturen mit Unabhängiger Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Betroffenenrat und Unabhängige Aufarbeitungskommission auch auf Landesebene zu schaffen. So könne regionalen Besonderheiten, insbesondere im eigenen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, wie zum Beispiel in der Bildung, besser Rechnung getragen werden. Für den künftigen Erfolg der Aufarbeitung sei die Entwicklung einheitlicher Standards in Bund und in den Ländern entscheidend, bei denen Betroffene im Fokus stehen müssen. Aus Sicht von Prof. Dr. Gebrande liegt es nahe, dass die Landeskommission an die Erkenntnisse anknüpft, die auf Bundesebene bereits vorliegen. Zum einen sind dies die Empfehlungen der Aufarbeitungskommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen, die derzeit grundlegend überarbeitet werden. Zum anderen sind dies die Ergebnisse des Dialogprozesses zur Betroffenenbeteiligung in der institutionellen Aufarbeitung, die gemeinsam von UBSKM, Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission verantwortet und voraussichtlich Ende Juni veröffentlicht werden.
Gerade in der Aufarbeitung muss die Expertise von Betroffenen in eigener Sache im Zentrum stehen. Für Betroffene sexualisierter Gewalt ist es daher wichtig, eine Einladung zum Sprechen zu erhalten. Und dann müssen wir ihnen wirklich zuhören – das ist der erste bedeutsame Schritt.
Julia Gebrande
Ilka Katrin Kraugmann und Karl Haucke begrüßten den fraktionsübergreifenden Antrag und betonten, dass der Auftrag der Aufarbeitung sich auch auf den Tatort Familie beziehen muss und unterstrichen die Bedeutung des Zuhörens.
Die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wurde mit einem fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtags in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Sie soll Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen formulieren und Vorschläge entwickeln, wie diese Standards verbindlich gemacht und ihre Einhaltung sichergestellt werden kann. Zudem soll die Landeskommission unter Einbezug der Kinderschutzkommission des Bundeslandes Empfehlungen für Dunkelfeldstudien sowie Vorschläge für eine effektive Betroffenenarbeit in Nordrhein-Westfalen erarbeiten.