Kölner Rechtswissenschaftler Stephan Rixen wird neues Mitglied der Aufarbeitungskommission


30.01.2023 - Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat heute ein neues ehrenamtliches Mitglied in die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene berufen: Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln. Mit seiner Fachexpertise folgt Prof. Rixen auf die Juristin Brigitte Tilmann, die 2022 ihr Ehrenamt in der Kommission nach sechs Jahren beendet hatte.


Wir freuen uns, mit Stephan Rixen einen so erfahrenen und engagierten Juristen als Verstärkung gewonnen zu haben und damit wieder in vollständiger Besetzung arbeiten zu können.

Barbara Kavemann

Kommissionsmitglied Barbara Kavemann betonte zudem, dass Stephan Rixens Kompetenz für die Diskussion über ein individuelles Recht Betroffener auf Aufarbeitung von großem Wert sein werde. Auch die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus zeigte sich sehr froh über die Berufung. Bereits zuvor habe er sich in beeindruckender Weise für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs engagiert.

Ich bin überzeugt, dass Herr Rixen gemeinsam mit den anderen Kommissionsmitgliedern zur Profilierung und Weiterentwicklung der unabhängigen Aufarbeitung auf Bundesebene beitragen wird.

Kerstin Claus

Der Kölner Professor für Öffentliches Recht stellte heraus, wie wichtig ihm die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sei. "Ich möchte die Kommission mit meinem Fachwissen unterstützen und werde mich insbesondere für ein gesetzlich verankertes Recht Betroffener auf Aufarbeitung einsetzen", sagte er. Er habe die Kommission stets als ein Gremium wahrgenommen, das Licht ins Dunkel bringe. Die Kommission sei eine Impulsgeberin, daher sei ihre Arbeit so wichtig. Im Interview nahm Rixen Stellung zu den Herausforderungen rund um ein Recht auf Aufarbeitung. Die Erarbeitung werde sicher nicht leicht, die Diskussion darüber habe aber gerade erst begonnen. Es gelte, die Sichtweise von möglichst vielen Betroffenen einzubeziehen, um ein Gesetz zu schaffen, das reale Erleichterungen bringe, so der Rechtswissenschaftler.

Auch der Betroffenenrat bei der UBSKM begrüßte die Berufung. Als Jurist habe er immer wieder die notwendigen Rechte für Betroffene in gesellschaftlichen wie individuellen Aufarbeitungsprozessen zum Thema gemacht.

Die gesetzliche Verankerung des individuellen Rechts auf Aufarbeitung ist für uns als Betroffenenrat zentral. Gerade mit diesem Thema hat sich Prof. Dr. Stephan Rixen bereits in der Vergangenheit auseinandergesetzt und wir nehmen seine Beiträge als große Bereicherung wahr.

Betroffenenrat

 


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