Haushaltsausschuss streicht Mittel für den Fonds Sexueller Missbrauch


14.11.2025 - Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kritisiert, dass es nicht gelungen ist, den Fonds Sexueller Missbrauch für das Haushaltsjahr 2026 abzusichern. Es wird keine kontinuierliche Fortführung der Leistungen für Betroffene geben. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung keine Mittel dafür vorgesehen. Auch eine Nachfolgelösung liegt bisher nicht vor.


Betroffene berichten der Aufarbeitungskommission immer wieder darüber, wie ihnen durch den Fonds Sexueller Missbrauch Unterstützungsleistungen zuteilwurden, die bei der Bewältigung der in der Kindheit erlittenen Gewalterfahrungen enorm geholfen haben. Der 2013 eingerichtete Fonds ermöglicht Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR (bei einem Mehrbedarf bei Behinderungen bis zu 15.000 EUR) zu beantragen. Er war eine zentrale Errungenschaft des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch" (2010-2011) und bot Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen konnten, weil Betroffene die erlebte Gewalt nicht oder nicht mehr hinreichend beweisen können. Im Juni 2025 ist die Frist für Erstanträge rückwirkend geändert worden, weil keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung standen. Ein Rechtsgutachten bestätigte zuletzt, dass der Fonds rechtskonform weitergeführt werden könnte.

Die Aufarbeitungskommission kritisiert, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Bereinigungssitzung keine Mittel zur Fortführung des Fonds bereitgestellt hat. In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden der Unions- und SPD-Fraktion sowie die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen fordert die Kommission gemeinsam mit weiteren Unterzeichner*innen eine Lösung zur Weiterführung des Fonds.

Den Abgeordneten des Bundestages ist es nicht gelungen, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Fonds sexueller Missbrauch weiterzuführen, obwohl die Bundesregierung dies in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel genannt hatte. Viele Betroffene stehen nun ohne die Hilfe da, auf die sie gezählt hatten. Es fehlen dadurch dringend notwendige Unterstützungsleistungen, die durch die Regelsysteme nicht oder nicht ausreichend getragen werden, z.B. Fortführung von Therapie oder das Nachholen von Bildungsabschlüssen. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission fordert, dass die Leistungen des Fonds vorläufig auf der bisherigen Grundlage weitergeführt werden und die Bundesregierung nachfolgend eine dauerhaft gültige gesetzliche Grundlage schafft.

 


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