Sexueller Kindesmissbrauch und die Verantwortung von Institutionen – die fünften Werkstattgespräche


16./17.01.2018 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sprach im Rahmen ihrer fünften Werkstattgespräche mit Expertinnen und Experten zum Thema Missbrauch in Institutionen und deren Verantwortung zur Aufklärung und Aufarbeitung.


Austausch mit der Klasnic-Kommission aus Österreich

Die „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft – Initiative gegen Missbrauch und Gewalt“ unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic berichtete über ihre Erfahrungen im Umgang mit Betroffenen von Missbrauch und Gewalt in der katholischen Kirche in Österreich. Die Kommission arbeitet ehrenamtlich, unabhängig und hat bisher rund 2.800 Fälle aus dem kirchlichen Kontext bearbeitet. Sie gewährt Betroffenen eine finanzielle Hilfe in Form von Geldleistungen zwischen 5.000 und 25.000 Euro – in besonders schweren Einzelfällen auch darüber hinaus – und Therapiestunden sowie eine formale Anerkennung des Unrechts.

Die Gespräche mit den Betroffenen waren und sind sehr persönlich – die Kommission beschäftigt sich intensiv mit jedem Fall. Nach einer sensiblen Plausibilitätsprüfung gilt: in dubio pro Betroffene.

Waltraud Klasnic

von links nach rechts: Prof. Herwig Hösele, Waltraud Klasnic, Brigitte Dörr
v.l.: Prof. Herwig Hösele, Waltraud Klasnic, Brigitte Dörr
©UKASK

Erste Ergebnisse der Arbeit der Kommission sind das „Heimopferrentengesetz“ und ein offizieller Staatsakt im Parlament in Wien im Jahr 2016, bei dem die Politik und die katholische Kirche ein symbolisches Zeichen zur Anerkennung des erlittenen Leids gesetzt haben. Die Arbeit der Kommission habe aber auch zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beigetragen und es sei ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Thematik gewachsen.

Der Runde Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen in der Schweiz

Die Schweiz hat auf Grundlage einer Gedenkveranstaltung für Betroffene im Jahr 2013 den „Runden Tisch für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen“ geschaffen. Dieses Gremium hatte die Aufgabe, Maßnahmenvorschläge für die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der schweizerischen Sozialgeschichte zu erarbeiten. Daraufhin wurde im September 2016 ein Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 erlassen. Das Gesetz beinhaltet einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 25.000 Franken pro Betroffene oder Betroffener, eine Unterstützung der Opferhilfestellen und der Archive sowie finanzielle Beiträge an Selbsthilfeprojekte Betroffener. Zusätzlich wurde eine umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung auf den Weg gebracht. Sie findet vor allem im Rahmen einer Unabhängigen Expertenkommission sowie eines Nationalen Forschungsprogramms statt. Dafür stehen insgesamt rund 28 Mio Franken zur Verfügung. Mit dem Erlass des Gesetzes ist der politische Aufarbeitungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen worden. Nun liege es – laut dem Vorsitzenden des Runden Tisches Luzius Mader – in der Hand der Behörden, aus der Forschung die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Der Bund und die Kantone müssen geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der Forschungsergebnisse ergreifen. Es handelt sich um verschiedene Dimensionen der Aufarbeitung. Die Schweiz ist ein kleines Land und so ist es gut möglich, dass jeder jemanden kennt, der betroffen ist. Schon aus diesem Grund ist die Aufarbeitung bei uns fest verankert.

Luzius Mader

Der Solidaritätsbeitrag ist ein sehr wichtiges Element der individuellen Aufarbeitung. Bis Ende März 2018 können Betroffene Anträge an den Sozialfonds stellen. Bis dahin rechnet man mit etwa 6.000 Gesuchen.

von links nach rechts: Prof. Dr. Martin Lengwiler, Luzius Mader, Dr. Stephanie Schönholzer
v.l.: Prof. Dr. Martin Lengwiler, Luzius Mader, Dr. Stephanie Schönholzer
©UKASK

Betroffene berichteten über den Missbrauch durch Ordensangehörige der Redemptoristen

Sylvia Witte, Vorsitzende des Vereins „Missbrauchsopfer Collegium Josephinum Bonn und Redemptoristen e.V.“ (MoJoRed e. V.) und Winfried Ponsens, dessen Geschäftsführer, berichteten über ihre Erfahrungen mit dem Orden der Redemptoristen. Winfried Ponsens kam in den 60er-Jahren in das Internat Collegium Josephinum in Bonn und erlebte dort ein geschlossenes System aus Härte und Gewalt. Jahrelang aber war die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte nicht möglich.

Ich war erfolgreich im Vergessen, gleichzeitig aber auch im Überleben. Man wollte ja raus in die Welt und da habe ich das ganz gut verdrängen können.

Sylvia Witte

Im März 2010 wandten sich Winfried Ponsens, Sylvia Witte und weitere Betroffene an den Orden und erreichten einen Runden Tisch sowie die Zahlung von 5.000 Euro pro Person. Seitdem treffen sich die Betroffenen des Vereins zwei Mal jährlich zu einem Austausch. Die Bedingungen, unter denen die Aufarbeitung stattfinden kann, beschrieben Sylvia Witte und Winfried Ponsens als „gut und angemessen“ und hoben unter anderem die kontinuierliche Übernahme der Reisekosten hervor. Jedoch befürchten beide, dass das Anliegen und die Botschaft, die sie formulieren, noch immer nicht wirklich von den Ordensmitgliedern verstanden werden:

Es gibt bei den meisten Patres hinsichtlich der Sünde immer noch das Denkmuster, sie seien nicht den Betroffenen verpflichtet, sondern nur dem Herrgott.

Sylvia Witte

von links nach rechts: Sylvia Witte, Winfried Ponsens
v.l.: Sylvia Witte, Winfried Ponsens
©UKASK

Zum Umgang der evangelischen Nordkirche mit Missbrauchsvorwürfen

Die Rechtsanwältinnen Petra Ladenburger und Martina Lörsch berichteten über die juristische Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der evangelischen Nordkirche, die in der Vergangenheit oftmals nur über interne Disziplinarverfahren behandelt wurden. In Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal 2010 forderten auch hier die Betroffenen eine transparente Aufarbeitung. Die beiden Rechtsanwältinnen untersuchten 16 Disziplinarverfahren gegen 14 Pastoren, führten Interviews mit Betroffenen und einem Beschuldigten und werteten weitere Unterlagen aus. Daneben gab es eine sozialwissenschaftliche Untersuchung. Aus diesen beiden unterschiedlichen Blickwinkeln wurden Empfehlungen entwickelt und Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den Fällen benannt.

Eine Haltung der evangelischen Kirche allein reicht nicht aus, wenn keine Professionalität im Umgang mit dem Thema Missbrauch da ist. Das gilt auch für Personen, die mit Zeugen und Betroffenen sprechen. Diese haben oft keine Schulung im Umgang mit traumatisierten Menschen. Hier haben wir empfohlen, dass zukünftig professionelles Personal eingesetzt wird.

Petra Ladenburger

von links nach rechts: Petra Ladenburger, Martina Lörsch
v.l.: Petra Ladenburger, Martina Lörsch
©UKASK

Eine weitere wichtige Empfehlung war die Überarbeitung des Disziplinarrechts. So forderten die Rechtsanwältinnen zum einen die Verjährungsfristen innerhalb des Disziplinarverfahrens aufzuheben, eine Meldepflicht für sexuelle Übergriffe in der Seelsorge einzuführen und das unbegrenzte Zeugnisverweigerungsrecht für Pastoren und Pastorinnen zu ändern. Laut Martina Lörsch sei letzteres „extrem reformbedürftig“, da Pastoren und Pastorinnen auch in Strafverfahren trotz Schweige-Entbindung durch Betroffene das Recht hätten, Inhalte aus Gesprächen nicht weiterzugeben.

Die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht wurden bis heute allerdings nicht überall umgesetzt. Es gäbe laut den Rechtsanwältinnen Ladenburger und Lörsch aber Möglichkeiten, die Regelungen in den Gemeinden durchzusetzen. Die Frage sei, wie groß der Wille dazu sei, gegebenenfalls auch Druck auf die Gemeinden auszuüben. So könnte man die Forderung nach einem Schutzkonzept in jeder Gemeinde an die Finanzierung knüpfen. „Wird die Forderung dann nicht umgesetzt, werden Gelder gestrichen. Das ist kein Hexenwerk“, so Martina Lörsch. Die Präventionsarbeit sei wichtiger denn je, denn „heute kann keine Institution ernsthaft behaupten, dass es so etwas bei ihnen nicht gegeben hat“, resümierte Petra Ladenburger.

DBK-Projekt „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“

Zum Abschluss der Werkstattgespräche stellte Prof. Dr. Harald Dreßing den aktuellen Stand des Projekts der Deutschen Bischofskonferenz zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen vor. Das Projekt wird von mehreren Verbundpartnern bearbeitet und teilt sich in sechs Teilprojekte. Prof. Dreßing berichtete von umfassendem Material und verschiedenartiger Aktenführung in den Diözesen. Die Projekt-Mitglieder sehen das Projekt vor allem aus der Perspektive der Wissenschaft:

Wir verstehen unsere Arbeit nicht als Aufarbeitung, sondern als Forschung. Was die Institutionen dann damit machen, liegt in deren Verantwortung. Aber natürlich kann das ein Schritt in Richtung Aufarbeitung sein.

Prof. Dr. Harald Dreßing

 

Prof. Dr. Harald Dreßing
Prof. Dr. Harald Dreßing
©UKASK

Die sechs Teilprojekte arbeiten interdisziplinär, d.h. sie beziehen nicht nur die Akten mit ein, die in den Diözesen vorhanden sind, sondern werten auch Strafrechtsakten aus , führen qualitative Interviews mit Betroffenen, Beschuldigten und Zeitzeugen, werten die Präventionsarbeit aus und vergleichen die Ergebnisse mit den Anträgen auf Anerkennung des Leids. Dabei werden auch Anhaltspunkte für eine mögliche Vertuschung oder Verschleierung analysiert. Das Projekt wird im September 2018 einen Abschlussbericht veröffentlichen und darin auch Empfehlungen aussprechen. „Die Verantwortung muss aber die Institution übernehmen und […] in konkreten Änderungen sichtbar machen.“, so Dreßing.


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